N
niersfischer
Gast
nabend Georg,
Klar, geklärt!
Im DAV mag dies gegeben sein. Im meinem Fall VDSF/Rheinischer FV jedoch nicht. Dies wird von Seiten des Unterverbandes nicht praktiziert, um es nett zu sagen. Es ist nicht erwünscht und wird nicht praktiziert.
Warum es den oben genannten Punkt zur Aufnahme "freier" Mitglieder überhaupt gibt, bleibt mir schleierhaft. Der Vorstand, der den Einzelfall entscheidet, hat scheinbar hier eine klare Linie und Motive.
Ich selber bin ja nun mal über den Verein dort Mitglied und für mich besteht nicht die Notwenigkeit, aber die Frage steht nun mal im Raum. Warum die geschilderte Handhabung besteht, will mir nicht in den Kopf.
Grüße
Sorry Mattes, ich muß Dir widersprechen!
Eins ist klar, eine dirkekte Mitgliedschaft in einem Anglerverband als "unabhäniger Angler" ist nicht möglich!
Das haben wir ja schon geklärt!
Klar, geklärt!
Es gibt aber laut Aussage der DAV-Geschäftsstelle, die Möglichkeit einer Einzelmitgliedschaft in einem Kreisanglerverband,
somit ist man ohne Vereinszugehörigkeit ein Mitglied des LAV´s, in Folge dessen ein Mitglied des DAV!
Diese Einzelmitgliedschaften werden zwar nicht von allen KAV´s "angeboten", seien aber bei den "Anbietenden" KAV´s gänige Praxis!
Eine detailierte Liste der KAV´s, die eine Einzelmitgliedschaft anbieten,
wollte oder konnte man mir am Telefon nicht liefern!
Im DAV mag dies gegeben sein. Im meinem Fall VDSF/Rheinischer FV jedoch nicht. Dies wird von Seiten des Unterverbandes nicht praktiziert, um es nett zu sagen. Es ist nicht erwünscht und wird nicht praktiziert.
Warum es den oben genannten Punkt zur Aufnahme "freier" Mitglieder überhaupt gibt, bleibt mir schleierhaft. Der Vorstand, der den Einzelfall entscheidet, hat scheinbar hier eine klare Linie und Motive.
Ich selber bin ja nun mal über den Verein dort Mitglied und für mich besteht nicht die Notwenigkeit, aber die Frage steht nun mal im Raum. Warum die geschilderte Handhabung besteht, will mir nicht in den Kopf.
Grüße