Die Preise sind auch alle im Rahmen, wenn man bedenkt wie viele Gewässer man befischen kann.
Mit dem Gewässerpool im LAV MV habt ihr innerhalb des VDSF ein Alleinstellungsmerkmal, sicherlich bedingt durch die Vergangenheit als Teil des "DAV der DDR"!
Hat denn jemand schon eine Ahnung, wie die neue Gewässerordnung aussehen soll ??
Mir geht es einmal um die Kosten und den Gewässerfond den man dann nutzen kann. Außerdem stellt sich mir natürlich die Frage ob ich weiterhin selbst über die Zukunft meines Fanges entscheiden kann.
Übernehmen wir tatsächlich diese bescheuerte Regelung jeden maßigen Fisch zu entnehmen, kündige ich schonmal einen großen Ausverkauf für den Großteil meines Tackles an. Ich bin nicht bereit mich solch einem hirnlosen Gesetz zu Fügen, möchte aber auch nicht jedes mal gegen das Gesetz verstoßen wenn ich meinem Hobby nachgehe...
Die neue Gewässerordnung des LAV BBG? Keine Ahnung! Aber Änderungen wird es wohl geben, so sicher wie das Amen in der Kirche. Dazu haben VDSF und DAV zu konträre Standpunkte. Darüber habe ich ja schon oft genug geschrieben. Was von den Standpunkten des DAV übrigbleiben wird, im jetzt beginnenden "Ausloten von Gemeinsamkeiten", bei einem Stimmenverhälnis von 3 zu 2 im Präsidium (8 zu 5 inkl. der Fachreferenten) und fast 4 zu 1 in der Hauptversammlung, kann sich jeder an seinen zehn Fingern abzählen.
Der eherne Standpunkt des VDSF ist: "Der gefangene Fisch ist zu bestimmen, zu messen und wenn er maßig ist und keine Artenschonbestimmung besteht, zu betäuben, zu töten und schließlich abzuködern. Untermaßige oder einer Schonbestimmung unterliegende Fische sind vorsichtig zurückzusetzen." Das ist auch in allen VDSF-Landesverbänden Konsens. Bayern hat es sogar in Gesetzesform gegossen! Apropos Bayern. Der LFV Bayern hält ja seinen Austritt aus dem VDSF weiterhin aufrecht. Soviel zu einheitlicher Anglervertretung!
Der DAFV hat sich in die Satzung geschrieben dass "die Landesverbände verpflichten sich, stets darauf hinzuwirken, dass das vom Verband gesetzte Recht von ihren Mitgliedern beachtet wird." Eine Klausel die es, soweit ich weiß, bislang nicht mal in der bisherigen VDSF-Satzung gab. Damit ist der Bundesverband den Landesverbänden gegenüber weisungsbefugt! Wenn nun der Bundesverband diesen Standpunkt (bestimmen, messen, betäuben, töten, abhaken) den Landesverbänden gegenüber als alleinseligmachende Wahrheit verkündet, dann ist es deren satzungsmäßige Pflicht dieses in den Gewässerordnungen zu verankern! Ich vermute dass wir in einem, spätestens in zwei, Jahren eine Formulierung wie in der Gewässerordnung des DAV Brandenburg
(Der Angler hat sofort nach dem Fang eines maßigen Fisches zu entscheiden, ob er diesen zurücksetzen oder sich aneignen und verwerten will.) nirgendwo mehr finden werden.
Aber darüber zu spekulieren ist verlorene Liebesmüh, der Drops ist gelutscht. Es sei denn es überlegt sich einer in Monatsfrist noch anders!