Allgemein -  Verhalten einiger Fischereiaufseher

Ach, was wäre das schön... Ich könnte dann auch den Hauptamtlichen machen und davon Leben.

Genauso wie die Gerüchte immer wieder von zusammengeschlagenen FA berichten, zumindestens bei uns im Raum - komischerweise hat weder die WaPo noch die SchuPo hier je einen Fall davon angezeigt bekommen.
Außerdem wurde ja auch jedem FA begebracht, nie alleine zu kontrolieren.
 
Ich glaube euch das gerne, dass sich dann viele nicht zur Pruefung anmwlden wollen.

Ich habe ja nur eine Jahreskarte fuer mein Gewaesser. Habe zwar dadurch ausser dem Stimmrecht die gleichen Befugnissewie ein Vereinsmitglied- nur bin ichs noch nicht. Und soweit ich informiert bin, muss man in Hesse wohl Vereinsmitglied zu sein, um FA zu werden. So habe ich es gesagt bekommen.

Kann mir das vielleicht Jemand in dieser Runde bestaentigen?
 
Also ich denke aber auch gerade, dass hier der ein oder andere missverstanden wird.

Denke ich auch, denn ich glaube, dass Andreas und Asphaltmonster das Gleiche meinen, aber Beiträge fehlinterpretiert haben.

Um hier ein aufheizen der Diskussion zu vermeiden, will ich allerdings noch einmal betonen, dass bei mir jeder FA herzlich willkommen ist.

Das hört sich gut an !!!

Gruß

Detlef
 
Ich glaube euch das gerne, dass sich dann viele nicht zur Pruefung anmwlden wollen.

Ich habe ja nur eine Jahreskarte fuer mein Gewaesser. Habe zwar dadurch ausser dem Stimmrecht die gleichen Befugnissewie ein Vereinsmitglied- nur bin ichs noch nicht. Und soweit ich informiert bin, muss man in Hesse wohl Vereinsmitglied zu sein, um FA zu werden. So habe ich es gesagt bekommen.

Kann mir das vielleicht Jemand in dieser Runde bestaentigen?

Ich spreche für RLP: hier wird der zukünftige FA vom Verein beim VdSf zum Lehrgang angemeldet - folglich muß er im Verein sein, denn er soll ja auch im Vereinsgewässer kontrolieren.

Frag halt mal beim nächsten Verein nach, ob sie dich hinschicken.
 
Jo
in Hessen wirst Du vom Verein zum Fa-Lehrgang angemeldet, kannst aber bei Befreundeten Vereinen oder Privatpächtern als FA bei der UFB angemeldete werden und hast die Befugnisse an den Beantragten Gewässern zu Kontrollieren.
(Immer noch ohne entschädigungen!!!!!!!!!)
Du bist nur UV-Versichert!

Peter

.
 
Also eine Sportfischerpass habe ich bekommen. Folglich bin ich auch Mitglied im VDSF. Habe ja eben erst die Banderole eingeklebt. ....

Ich haette nun aus dem Bauch heraus gesagt, dasss das doch reichen muss.
 
Grundsätzlich ist jedes Vereinsmitglied berechtigt andere Angler am Vereinsgewässer zu kontrollieren, es wäre ja fatal wenn man erst einen FA suchen müßte, und wenn der kontrollierte sich weigert, muß man eben die Grünen (mittlerweile die Schwarzen holen),
man hat das recht dazu

Peter
 
Grundsätzlich ist jedes Vereinsmitglied berechtigt andere Angler am Vereinsgewässer zu kontrollieren, es wäre ja fatal wenn man erst einen FA suchen müßte, und wenn der kontrollierte sich weigert, muß man eben die Grünen (mittlerweile die Schwarzen holen),
man hat das recht dazu

Peter

Hallo Peter!

Das mag für Vereinsgewässer zutreffen (wenn es der Verein so beschlossen hat), an allen anderen Gewässern nicht.
 
Ganz ehrlich.

Ich bin richtig sauer, weil mir waehrend der Schonzeit ein boeser Angler oder Schwarzangler nen Meterhecht gezogen hat. Mit totem Koederfisch und Drillingen dran.... Den habe icb naemlich noch an dem Standplatz gefunden.

Seitdem rede ich auch freundlich mit den restlichen Anglern am Wasser. Aber das hatte ich ja bereits erwaehnt.
 
Ehrenamtliche Fischereiaufseher, damit meine ich solche die auch tatsächlich aktiv sind, tun dies wohl zumeist aus Überzeugung. Denn sie wollen etwas bewirken.
Da dieses Ehrenamt zumindest bei uns in keiner Weise honoriert wird, steckt offenbar eine andere und auch viel wichtigere Motivation dahinter.

Also Fahrkosten, Zeitaufwand usw, alles auf eigene Kappe. Und warum? Um uns, den Anglern, die Fischbestände zu schützen, damit wir möglichst lange noch etwas von unserer Passion haben.
Allzu oft nehmen FA`s abweisende Haltung und Beleidigungen in Kauf oder geraten gar in die Gefahr tätlich angegriffen zu werden.

Mal etwas zur Ausübung der Fischereiaufsicht im eigenen Verein, da dies hier auch angesprochen wurde.
Ich stehe dem sehr kritisch gegenüber.
Einerseits bin ich als Vorstandsmitglied und auch als FA an eigenen Vereinsgewässern kontrollbefugt, tue dies aber nicht sehr gern.
Meine Kontrollbefugnis als FA erstreckt sich auch auf vereinsexterne Gewässer, welche ich in der Ausübung daher vorziehe.
Ich möchte somit dem Verdacht der "Klüngelei", denn man kennt sich ja, vorbeugen. Natürlich ziehe ich mich damit aus der Affaire, was unsere Gewässerwarte und vereinsinternen FA`s nicht dürfen.
Ich halte es somit für sinnvoll dass an Vereinsgewässern generell auch oder sogar vorrangig vereinsexterne FA´s zum Einsatz kommen sollen.
An einem unserer Vereinsgewässer ist dies schon der Fall, weil dort das Fischereirecht aufgeteilt ist.

Im Übrigen, die Fischereiaufsicht in NRW wird fast ausschließlich von ehrenamtlichen FA`s durchgeführt und die Teilnahme an einem FA-Lehrgang ist keine Pflicht. Daher halte ich eine Sachkenntnisprüfung in Gesetzeskunde und eine Einschätzung über die soziale Eignung bei der Ernennung vor den UFB`s für wünschenswert.
In NRW ist dies bisher, soweit ich weiß, noch nicht die Regel.
 
Also bei uns in Hessen kann niemand FA sein, der nicht an einem Lehrgang, der OFB teilgenommen hat.
Die sache mit der Kontrolle als Vereinsmitglied ist doch ganz einfach geregelt, insofern ich das recht habe das Vermögen und die Fischbestände des Vereins zu schützen.
Wenn jemand an unserem Gewässer Angeld, den ich nicht kenne habe ich das recht ihn nach seinen Papieren zu fragen (wenn ich mich al Vereinsmitglied zu erkenne gebe).
sollt jemand sich nicht ausweisen, ist er für mich ein Schwarzangler und ich lasse es Offiziell von der Polizei klären!! Das ist unser Recht als Mitglied, sonst ist morgen früh jeder Depp am Wasser und macht was er will

Peter
 
....Wenn jemand an unserem Gewässer Angeld, den ich nicht kenne habe ich das recht ihn nach seinen Papieren zu fragen (wenn ich mich al Vereinsmitglied zu erkenne gebe).
sollt jemand sich nicht ausweisen, ist er für mich ein Schwarzangler und ich lasse es Offiziell von der Polizei klären!! Das ist unser Recht als Mitglied, sonst ist morgen früh jeder Depp am Wasser und macht was er will

Peter

Hallo Peter,

dieses Recht hast du nicht. Wenn ich in "Deinem" Gewässer als Gast fischen gehe, würde ich einem Fremden meine Karte nur zeigen, weil ich meine Ruhe haben will. Ich müsste dir meine Karte nicht zeigen. Es sei denn, es würde auf meiner Gastkarte stehen, dass ich verpflichtet bin, einem Vereinsmitglied die Papiere zu zeigen. Die würdest du aber auch nur dann von mir sehen, wenn ich deinen Vereinsausweis gezeigt bekomme, so wie du es geschrieben hast. Ein Recht darauf hast du nicht.

Fliege 2
 
naja
wie eben schon geschrieben, ich weise mich als Vereinsmitglied aus und Du zeigst Deine Papiere,
oder läßt es,
dann wird es über die Behörden geklärt,
und als Gast sollte man doch die möglichkeit in betracht ziehen mal wieder bei uns Angeln zu dürfen.
Ich sehe keinen Sinn darin mich als Gast nicht auszuweisen.
Und das recht nach einer Gültigen Angelerlaubniss zu fragen habe ich allemal

Peter
 
Also, mich interessierte die Geschichte, dass jedes Vereinmitglied kontrollieren darf. Ich habe mir nochmal die Satzung von DAV, LAV Brandenburg und meines Vereins durchgelesen. In der des LAV bin ich teilweise fündig geworden. Darin heißt es (§5, 2.e):
2. Die Mitglieder sind verpflichtet:
[...]
e) Den Vorstand über verbandsschädigende Betätigungen anderer Mitglieder, Verstöße gegen die Satzung nach Kenntnis zu informieren.
[...]

Nun ist es, denke ich, Auslegungssache, was ein Mitglied ist (ich denke auf Grund der Tatsache, dass es die LAV-Satzung ist, dass die LAV-Mitglieder gemeint sind) und was eine verbandsschädigende Betätigung dieser ist und ob darunter auch solche von Nicht-Mitgliedern fallen (z.B. Schwarzangler, die nicht im Verein sind). Kernpunkt ist also der Begriff Mitglied. Um also dieses verbandsschädigende Verhalten in Form des Schwarzangelns nachweisen bzw. überprüfen zu können, muss man ja die Papiere sehen. Von daher denke ich, dass man schon das recht hat, Einsicht in die Papiere zu verlangen. Das man kein Recht hat, diese Ausgehändigt zu bekommen, ist was anderes. Aber nach meinem Verständnis kann man sie sich zeigen lassen. Meine Auffassung und diese Behauptung ist für mich durch die ähnlich klingende Aussage meines Vorsitzenden bestärkt. Sollte dem nicht so sein, bitte ich um Berichtigung und Aufklärung. Wie das in anderen Bundesländern ist, weiss ich nicht.
Und ganz ehrlich, ich habe kein Problem damit. Wie ich an anderer Stelle im Forum, evtl. sogar hier im Thread geschrieben habe, war ich mal in einer Situation, in der ein Mitglied eines anderen Vereins an deren Gewässer meine Papiere kontrollieren wollte. Ich habe ihm diese gezeigt, er meinte alles wäre in Ordnung und wir gingen unserer Wege. Übrigens das einzige Mal, dass ich überhaupt kontrolliert wurde.

Edit: ich wurde mittlerweile von einem Brandenburger FA darüber aufgeklärt, dass man nicht die Befugnis hat, anderer Mitglieder Papiere einzusehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Pescador: ich mache es zum Bsp. aus Überzeugung!! Ich habe mich jahrelang aufgeregt über die Vorfälle am Wasser und habe dann endlich begriffen das man selbst etwas tun muss.

Und mir ist es vollkommen egal wo und wen ich kontroliere - ich bin amtlich bestellt, die Strecken sind Wasserstraßen des Bundes und kein "geschlossenes" Vereinsgewässer - nur eine Flußstrecke ist von drei Vereinen (in einem bin ich Mitglied) angepachtet. Und da sind ca. 400 Leute aktive Mitglieder, dazu die Gastangler...

Ich habe es "reltativ" Einfach, wie schon gesagt, ist der Angelladen in dem ich arbeite eine Ausgabestelle für die Scheine von allen drei Gewässern, deswegen kenne ich halt viele Leute.
Ein weiterer "Vorteil": ich habe jeden Angler, der bei mir seine Schein geholt hat, in verständlichen Worten über neue Bestimmungen oder alte, vernachlässigte, aufgeklärt... Es kann sich also keiner rausreden.:spass
 
Zuletzt bearbeitet:
Grundsätzlich ist jedes Vereinsmitglied berechtigt andere Angler am Vereinsgewässer zu kontrollieren,

ääääääääääääähhhhhhhhhhhhhhhhhhhhmmmmmmmmmmmmm NEIN!

kontrollberechtigt ist die polizei, amtlich bestellte fischereiaufseher und der gewässerwart des vereins sowie die vom verein bestellten kontrolleure ! ein normales mitglied darf seine köder regelmässig kontrollieren oder auch ob die partnerin nen eisprung hat mehr aber auch nicht ;-)
 
@Pescador: ich mache es zum Bsp. aus Überzeugung!! Ich habe mich jahrelang aufgeregt über die Vorfälle am Wasser und habe dann endlich begriffen das man selbst etwas tun muss.

Und mir ist es vollkommen egal wo und wen ich kontroliere - ich bin amtlich bestellt, die Strecken sind Wasserstraßen des Bundes und kein "geschlossenes" Vereinsgewässer - nur eine Flußstrecke ist von drei Vereinen (in einem bin ich Mitglied) angepachtet. Und da sind ca. 400 Leute aktive Mitglieder, dazu die Gastangler...

Ich habe es "reltativ" Einfach, wie schon gesagt, ist der Angelladen in dem ich arbeite eine Ausgabestelle für die Scheine von allen drei Gewässern, deswegen kenne ich halt viele Leute.
Ein weiterer "Vorteil": ich habe jeden Angler, der bei mir seine Schein geholt hat, in verständlichen Worten über neue Bestimmungen oder alte, vernachlässigte, aufgeklärt... Es kann sich also keiner rausreden.:spass
@ Asphaltmonster: Sicher eine völlig richtige Grundhaltung. Nun hast Du ja offenbar eine recht "anonyme" Position in Deinen zu kontrollierenden Revieren.
Auch wenn Du einem Großteil der Angler die Erlaubnisscheine verkaufst und sie daher zumindest flüchtig kennst.

Anders ist die Lage an einem eingezäunten See eines Vereines, der Kontrollberechtigte ist selbst Mitglied und im Vorstand.
Er kennt die Mitglieder, und durch seine Funktion als Vertrauensperson und Ansprechpartner für Vereinsbelange hat er ein Interesse daran ein harmonisches Vereinsleben zu sichern.
Als FA, oder auch Gewässerwart hat er zudem unmissverständlich eine Kontrollfunktion inne und wird von vielen Mitgliedern möglicherweise etwas distanziert betrachtet.
Daher wird es für einen Verein sicher von Vorteil sein dass selbst an abgeschlossenen Vereinsgewässern idealerweise völlig vereinsexterne Personen die Fischereikontrollen durchführen.

Der Kern des Gedanken ist also Vorstandsarbeit und (zumindest gezielte) Fischereikontrollen möglichst voneinander zu trennen. Dies ist durchaus machbar, nur eine organisatorische Frage.
Sicher auch ein Thema in anderen Vereinen...
 
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