Video Clip -  Mit Fischereiaufsehern unterwegs

also ich persönlich hatte noch keine Probleme mit den R.... aber das sie alles mitnehmen was sie fangen ist doch bekannt! Man sieht es bei uns leider immer wieder am Quitzdorfer Stausee da ist nie nach den 2 Hecht schluss. Aber ich muss auch dazu sagen, dass es auch genug Deutsche geben wird die alles mitnehmen. Aber leider ist es so, dass wenn man sich mit FA,s unterhält immer wieder russische Mitbürger sind, die oft jede Regeln missachten
 
ich glaube ihr im westen ;) wisst garnicht was wir im osten für probleme haben da sitzen an jedem gewässer de russen und klopfen alles tod was schuppen hat. Die lassen sich nicht kontrollieren ich habe es schon erlebt das ein kontrolleur mit einem messer bedroht wurde weil er den ausweis eines solchen ,,gastanglers,, sehen wollte

Nööö, nicht schon wieder dieser alte abgedroschene Mist!
Meine Kontrollgewässer liegen alle im Osten, da gibt es Angler aus den unterschiedlichsten Herkunftsländern. Kontrolliert werden sie alle, egal ob Pole, Deutscher, Russe, Türke......
Wenn es mit Anglern Probleme gab, waren es fast immer deutsche Angler. Die haben Stress gemacht, uns beleidigt und bedroht, Russen waren nie dabei. Mit diesen Sportfreunden kommen wir FA sehr gut klar, sie sind nett, freundlich und haben ihre Papiere besser in Ordnung als so manch ein deutscher Sportfreund. Klar, dass es auch mal einen gibt, der sich nicht zu 100% richtig verhält am Wasser, evtl. mal seine Papiere vergessen hat, oder mal eine Erinnerung benötigt, den Fisch abzuschlagen, bevor er in die Tüte wandert - das sind aber eher die Ausnahmen, aber Stress verbreiten diese Angler nicht !!!

Also ein Bitte, wenn es mal an einem See Stress mit einer bestimmten Nationalität gab, dann bitte nicht verallgemeinern - das nervt tierisch und entspricht nicht den Tatsachen, jedenfalls nicht im "Osten" so pauschal.

Wir gehen auch nicht bewaffnet auf unsere Kontrollgänge und leben immer noch, haben keine ausgeschlagenen Zähne usw.
 
Wenn dem tatsächlich so ist, würde ich dir dringend empfehlen dir vor jedem, aber wirklich jedem, Angelausflug gründlich die Haare zu waschen. Alpecin oder Head&Shoulders soll da wahre Wunder vollbringen! :grins
Das darf natürlich nicht sein! Wer? Wann? Wo? Namen, Orte, genaues Geschehen bitte.

Grüße aus Ostsachsen

Achso ist das und ich habe gehört wen ich im ausland wie ein deutscher aussehen möchte sollte ich eine mindestens zehnjährige bratwurstkur machen und mir blaue kontaktlinsen zulegen, na hört sich das toll an eben nicht also belasse bitte solche aussagen.

ooh entschuldige hatte den Beitrag erst falsch verstanden aber dennoch nervt es wen einen immer nachgesagt wird was mann nicht macht es sind ja nicht alle gleich.
 
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Wenn dem tatsächlich so ist, würde ich dir dringend empfehlen dir vor jedem, aber wirklich jedem, Angelausflug gründlich die Haare zu waschen. Alpecin oder Head&Shoulders soll da wahre Wunder vollbringen! :grins
Das darf natürlich nicht sein! Wer? Wann? Wo? Namen, Orte, genaues Geschehen bitte.

Grüße aus Ostsachsen

entschuldigung aber ich wollte ihn nicht fragen wie er heisst...er hätte auch meine frage nicht verstanden!(auf deutsch)
 
Achso ist das und ich habe gehört wen ich im ausland wie ein deutscher aussehen möchte sollte ich eine mindestens zehnjährige bratwurstkur machen und mir blaue kontaktlinsen zulegen, na hört sich das toll an eben nicht also belasse bitte solche aussagen.

ooh entschuldige hatte den Beitrag erst falsch verstanden aber dennoch nervt es wen einen immer nachgesagt wird was mann nicht macht es sind ja nicht alle gleich.
Und jetzt hast du ihn verstanden? Wirklich?
 
Selbst die Polizei macht bei uns einen großen Bogen um ausländisch aussehende Angler, weil auch die die Hosen gestrichen voll haben.
Jetzt weißte, warum ich immer ne Pulle Rachenputzer bei habe, die lass ich immer dezent aus der Wattenjackentasche gucken. Hilft das nicht, steht zur letzten Rettung immer noch "nix verstäähn" aufm T- Shirt.
 
c) die mit geführten Fanggeräte und die gefangenen Fische, auch soweit sie sich in Fahrzeugen befinden, sowie die Fischbehälter besichtigen.

Wäre das der Absatz, der besagen soll, dass ein FA ein Auto kontrollieren darf?
Denn wenn ja, seh ich da keinen Freifahrtschein für eine Durchsuchung, sondern eher,
dass der Angler gefangene Fische und gegebenenfalls Angelgeräte, die im Auto sind, nicht vorenthalten darf. Vom selbstständigen durchsuchen des FAs sehe ich da nichts.
 
Wäre das der Absatz, der besagen soll, dass ein FA ein Auto kontrollieren darf?
Denn wenn ja, seh ich da keinen Freifahrtschein für eine Durchsuchung, sondern eher,
dass der Angler gefangene Fische und gegebenenfalls Angelgeräte, die im Auto sind, nicht vorenthalten darf. Vom selbstständigen durchsuchen des FAs sehe ich da nichts.

Von meiner Seite aus, war auch nie die Rede von einer "selbstständigen" Durchsuchung, sprich der FA kann dann im Auto rumwühlen wie er will! Für mich ist eine Durchsuchung, die dem FA zusteht, halt auch etwas ala "Öffnen sie mal ihren Wagen, ich würde gerne sehen ob da was nicht Erlaubtes (im Bezug auf das Angeln) drin ist!"
Ich hab mittlerweile bei dem Thread den Eindruck, dass irgendwie viel an einander vorbei geredet wird, da jeder vom geschreibenen eine andere Auffassung hat oder eben ein anderes Verständnis davon!
 
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Aber dann mal doof gefragt und eine Annahme getroffen: sagen wir mein Auto steht 20m vom Wasser entfernt auf nem Parkplatz, darin liegen mehrere fertig montierte Ruten (weil die da immer liegen, nicht weil sie den Tag konkret eingesetzt werden sollen) und in der Kühlbox am Kontrolltag gefangene Fische.

Meine Annahme wäre jetzt: da Auto befindet sich für mich dann schon nicht mehr am Wasser, sprich die Fische im Auto würde ich natürlich auf Nachfrage vorzeigen (sie gehören ja quasi als frisch gefangen zum Gegenstand der Kontrolle), aber das Angelgerät hätte dann schon in meinen Augen nicht mehr zu interessieren, da ich es nicht unmittelbar mitgeführt habe.
Wie sehen die am Thread beteiligten FA das?

(übrigens sehe ich es auch so das z.B. einzeln mitgeführte Köder am Wasser ja eigentlich auch so lange sie nicht an einer Rute montiert sind, nicht fangfertig und damit irrelevant bei Kontrollen sind (oder?) Dieser Satz ist besonders bezogen auf das Statement von Raubfischhunter, eine mitgeführte und am Gewässer verbotene Montage könnte ja eingesetzt werden, wenn die Kontrolle vorbei ist)
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum sollte ein Angler nicht erlaubte Köder oder Montagen am Gewässer mitführen, wenn er sie denn nicht einsetzt.
Beispiel: Ein Angler ist an einem Forellenbach unterwegs wo laut Bestimmungen nur Kunstköder erlaubt sind. Er hat aber eine Dose mit Rotwürmern dabei! Wäre es denn dann sehr glaubhaft, dass er sie einfach nur so dabie hat oder ist nicht die Annahme gerechtfertigt, dass er sie auch als Köder benutzt? Trägt ja keiner seiner Würmer spazieren, nur damit sie mal frische Luft bekommen.

Fertig montierte Ruten im Auto sind ja wieder was anderes, weil sie ja keinen verbotenen Gegenstand darstellen im Allgemeinen, sondern es schlicht weg einfach nicht gestattest ist mit mehr als 2 Ruten gleichzeitig zu angeln! Sie könnten ja in dem Fall auch im Auto liegen, weil der Angler sich nach einem halben Tag entschleißt, mit 2 anderen Ruten zu angeln, also z.B. von Grundmontage auf Posenmontage umzusteigen.
 
Warum sollte ein Angler nicht erlaubte Köder oder Montagen am Gewässer mitführen, wenn er sie denn nicht einsetzt.
Beispiel: Ein Angler ist an einem Forellenbach unterwegs wo laut Bestimmungen nur Kunstköder erlaubt sind. Er hat aber eine Dose mit Rotwürmern dabei! Wäre es denn dann sehr glaubhaft, dass er sie einfach nur so dabie hat oder ist nicht die Annahme gerechtfertigt, dass er sie auch als Köder benutzt? Trägt ja keiner seiner Würmer spazieren, nur damit sie mal frische Luft bekommen.

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Kann ich dir sagen:
Weil es Samstag war und ich auf dem Weg zum Forellenbach beim Tackledealer meines Vertrauens angehalten habe, um mich für den abendlichen Grundangel-Trip noch schnell mit Würmern zu versorgen.

Du redest nur von Vermutungen. Ich könnte ja damit am Forellenbach angeln.
Ich könnte auch mit dem Auto 200 in der Fussgängerzone fahren.
Trotzdem wird mir der Führerschein nicht prophylaktisch entzogen.
 
Kann ich dir sagen:
Weil es Samstag war und ich auf dem Weg zum Forellenbach beim Tackledealer meines Vertrauens angehalten habe, um mich für den abendlichen Grundangel-Trip noch schnell mit Würmern zu versorgen.

Du hast doch selber geschrieben "am Wasser mitgeführte Köder", oder?
Am Wasser haben die Würmer da aber grad einfach nix zu suchen! Die kannst du ja solange im Auto lassen, des wird ja eh wo anders stehen, oder fährst du an Bach mit der Spinnrute und jedesmal wenn du !0 Meter weitergehst, steigst ind ein Auto ein um die Strecke zurück zu legen am Bach!
Hier sind wir gerade wieder absolut bei dem Thema, es wird an einander vorbei gerdet! Du redest von am Wasser mitgeführten Ködern, ich antworte drauf und du denkst ich spreche von Ködren allgemein, obwohl ich mich auf deinen Begriff bezogen habe!
 
Du hast doch selber geschrieben "am Wasser mitgeführte Köder", oder?
Am Wasser haben die Würmer da aber grad einfach nix zu suchen! Die kannst du ja solange im Auto lassen, des wird ja eh wo anders stehen, oder fährst du an Bach mit der Spinnrute und jedesmal wenn du !0 Meter weitergehst, steigst ind ein Auto ein um die Strecke zurück zu legen am Bach!
Hier sind wir gerade wieder absolut bei dem Thema, es wird an einander vorbei gerdet! Du redest von am Wasser mitgeführten Ködern, ich antworte drauf und du denkst ich spreche von Ködren allgemein, obwohl ich mich auf deinen Begriff bezogen habe!

Warum soll ich die Würmer nicht auch am Wasser dabei haben?
Da ist es kühl und schattig, im Auto warm und stickig. Wir haben immerhin 30° C im Schatten da draußen.
Solange die Schachtel Würmer nicht offen neben mir steht und ein Wurm an meiner Angel angeködert ist, bzw. der FA mich mit einem angeköderten Wurm erwischt, ist das völlig legal!
In Deutschland wird man nicht für Vermutungen bestraft, man muss schon auf frischer Tat ertappt werden. Sonst hast du nichts in der Hand.
Und wenn der FA mir alleine gegenübertritt, besteht immer noch Aussage gegen Aussage. Darum sind meines Wissens FA immer mind. zu zweit unterwegs.
Kannst Du das bestätigen, Alter Däne?
 
Autokontrolle

Ich darf als FA in Niedersachsen kein Auto kontrollieren das mir nicht freiwillig und auf bitten geöffnet wird. Natürlich kann ich hineinsehen. Aber ein Recht auf öffnen und "durchwühlen" habe ich nicht.
Ich würde als FA auch niemals darauf bestehen und schon garnicht die Polizei hinzurufen um ein Öffnen zu erzwingen. Dies wäre auch völlig sinnlos. Egal was im Auto liegt, seien es untermassige, geschützte oder was auch immer für Fische, seien es um Angelgeräte egal welcher Art, mit Patanostrum oder Handgranatum.....
DAS GEHT MICH NICHTS AN!
Würde so etwas vor Gericht landen müsste ich als FA beweisen das das Fundstück aus diesem Gewässer entnommen worden ist, bzw das die Geräte dort am Wasser verwendet worden sind.
Wenn ich das nicht mit eigenen Augen gesehen habe kann ich das nicht bezeugen. Und dann ist es auch shiceegal ob sich sowas im Auto befindet oder nicht.
Unserer Bayrischer Rechtsexperte kann ja mal bitte die Befugnisse offenlegen, reinkopieren , verlinken wie auch immer, die ihm eine Fahrzeugkontrolle erlauben. Ausgeschlossen ist ja nichts, grad in Bayern, aber bis dahin bin ich skeptisch.
 
Solange die Schachtel Würmer nicht offen neben mir steht und ein Wurm an meiner Angel angeködert ist, bzw. der FA mich mit einem angeköderten Wurm erwischt, ist das völlig legal!
In Deutschland wird man nicht für Vermutungen bestraft, man muss schon auf frischer Tat ertappt werden. Sonst hast du nichts in der Hand.
Und wenn der FA mir alleine gegenübertritt, besteht immer noch Aussage gegen Aussage. Darum sind meines Wissens FA immer mind. zu zweit unterwegs.
Kannst Du das bestätigen, Alter Däne?

So ist es !
Ich muss den Beweis einer Zuwiderhandlung erbringen. Alles andere ist eine Luftnummer.
 
Unserer Bayrischer Rechtsexperte kann ja mal bitte die Befugnisse offenlegen, reinkopieren , verlinken wie auch immer, die ihm eine Fahrzeugkontrolle erlauben. Ausgeschlossen ist ja nichts, grad in Bayern, aber bis dahin bin ich skeptisch.
Schau mal im §72 Bayr. Fischereigesetz..
Einem Polizisten darf ich mein Warndreieck nicht vorzeigen, das kostete früher fünf Mark, das Nichtmitführen zehn. Irgendwann wurde man blickig und man zahlt seit dem für das Nichtvorzeigen und Nichtmitführen jeweils 15 Euro. Siehe Verwarngeldkatalog, dort wird beides gelistet. Aber einem FA darf ich meine gefangenen Fische nicht vorenthalten? Auch nicht de Angelgeräte, egal wie verboten der Einsatz, aber nicht das Mitführen ist? Willkommen in Freistaat Bayern! Frei scheint dort alles zu sein, der Bürger wohl eher vogelfrei.

@ Alter Däne, du kontrollierst doch auch im Land Brandenburg. Gibt es bei uns auch irgendwo eine Verpflichtung, dass ich gefangene Fische in meinem Fahrzeug einem FA nicht vorenthalten darf?
 
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