Schwarzfischer -  Immer mehr Schwarzangler unterwegs

Also ich denke die ganz wilden Fischerischeinverfechter sollten sich mal an Berlin Brandenbur gein Beispiel nehmen:
Zitat aus der Märkischen Allgemeinen
"Stippen darf bald jeder, der sich eine Angelkarte besorgt und die Fischereiabgabe zahlt. Die Jagd des kleinen Mannes wird liberalisiert. Mit der Verabschiedung des Bürokratieabbaugesetzes hat der Brandenburger Landtag beschlossen, Angeln auf Friedfische ohne den Fischereischein oder eine Sachkundeprüfung zu erlauben. Die Neuregelung tritt ab 1. August in Kraft"

Das ist vernünftiger als "Fischereischeinkassierwütige" Aufseher!!!
 
Cliffhänger schrieb:
Moin,
Blödheit muss wirklich bestraft werden; ich meine, der Aufseher hat völlig korrekt gehandelt.

Fakt ist doch, wenn jemand angelt, ohne dazu berechtigt zu sein, dann begeht er eine Straftat - das soll man doch bei aller "Empörung" über das Handeln des Fischereiaufsehers nicht aus den Augen verlieren. Und der Angler, der dies duldet, begeht ebenfalls eine Straftat, nämlich macht sich der Beihilfe schuldig. Das kann man lang und breit ausdiskutieren, aber das ist nun mal geltenes Recht!



___________________________________
Jeder ist verantwortlich für das, was er tut,
aber auch für das, was er nicht tut.
Voltaire

Hi Cliff,

da befindest du dich im Irrtum:

Auszug aus dem Fischereirecht des Landes Hessen

Vierter Teil

Fischereischein und Erlaubnisschein zum Fischfang

§ 25

Fischereischeinpflicht

(1) Wer den Fischfang ausübt, muß einen auf seinen Namen lautenden, mit Lichtbild versehenen Fischereischein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen nach § 47 Abs. 1, den Beamten der Fischereibehörden, den Fischereiberechtigten und den Fischereipächtern vorzeigen.

(2) Ein Fischereischein ist nicht erforderlich für Personen, die einen Fischereiberechtigten, Fischereipächter oder einen von diesen beauftragten Inhaber eines Fischereischeines bei der Ausübung des Fischfangs unterstützen.

und jetzt?
:confused:

Gruß Thorsten
 
Hallo, Torsten,
Ja, was jetzt- der Vorfall ereignete sich, wenn man die PLZ ansieht, ja wohl in Hessen, dann würde der alte Grundsatz lauten

Landesrecht bricht Bundesrecht

Dagegen steht der § 293 StGB, der da sagt:

Wer unter Verletzung fremden Fischrechts oder Fischereiausübungsrechts
1. fischt
2. ..........
wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ich bin zwar kein Jurist, würde dann aber eher zu den entsprechenden Bestimmungen des Hess. FischereiG tendieren.

Falls vereinsseitige Bestimmungen in der Fischereiordnung des betreffenden Vereins das geschilderte Handeln, nämlich auch mal die Angelrute halten und möglicherweise einen Fisch fangen, nicht ausdrücklich untersagen, würde ich zu dem Ergebnis kommen, dass der Fischereiaufseher sich nicht korrekt verhalten und "derbe über das Ziel hinweg geschossen hat".
So etwas solls auch mal geben!

Munter bleiben, immer den Angelschein mitnehmen,
dann passiert so was nicht!
CLIFF
:confused:
 
Das war nix CLIFF

Artikel 142 Grundgesetz sagt Bundesrecht bricht -entgegenstehendes- Landesrecht; inhaltsgleiches Landesrecht bleibt wirksam
 
Das Landesgesetz darf das Bundesgesetz ändern, allerdings darf es dieses nur verbessern nicht jedoch Gesetze aushebeln.
 
HPMatter schrieb:
Das war nix CLIFF

Artikel 142 Grundgesetz sagt Bundesrecht bricht -entgegenstehendes- Landesrecht; inhaltsgleiches Landesrecht bleibt wirksam

Na denn, dann bleibt ja alles beim alten - der Vorwurf der Fischwilderei bleibt bestehen, denn das Bundesrecht, hier die entsprechende Bestimmung des StGB steht der entsprechenden Passage des Landesrecht entgegen!
Interessant wären in diesem Zusammenhang auch die Ausführungsbestimmungen des Hess. FischereiG, was heißt " bei der Ausübung des Fischereirechts unterstützen" ? Die Definetion des Wortes >unterstützen< wäre noch interessant, aber das würde, glaube ich, hier zu weit führen - belassen wir es dabei.

Aus der Ferne zu (be)urteilen, ist immer schlecht ...man müßte dabei gewesen sein!

Munter bleiben, immer den Angelschein dabei,
dann gibt´s kein Problem!
CLIFF
 
Nun, das lässt sich schon noch durchleuchten, ich versuche mal interpretatorisch zu helfen ... ;)

Thorsten schrieb über Hessen, für NRW ist der Text fast gleichlautend, aber etwas leichter verständlich:

~~~
(2) Ein Fischereischein ist nicht erforderlich
a) für Personen, die einen Fischereiberechtigten, einen Fischereipächter oder einen von diesen beauftragten Inhaber eines Fischereischeines bei derAusübung des Fischfangs unterstützen, es sei denn, sie üben den Fischfang mit der Handangel oder mit Geräten zum Fang von Köderfischen aus,
b) für den Eigentümer von Privatgewässern.
~~~

Notwendige Definitionen:

- Fischereirechteinhaber: kann entweder der alleinige Eigentümer eines Gewässers sein (Beispiel: eigenes Waldstück mit darin befindlichen Seen) oder nach oben b) ein Anlieger mit Wassergrundstück an einem sog. Privatgewässer (max. Größe NRW: 0,5 ha).

- Pächter: ist die Person oder Institution, die über Abschluss eines Pachtvertrages die Fischereirechte übertragen erhält.

Der Fischereirechteinhaber oder Pächter kann in NRW somit den Fang von Fischen, Krebsen, Neunaugen oder Muscheln betreiben


Weiter:

(1) Die Ausübung des Fischereirechts kann einem anderen durch Vertrag in vollem Umfang (Fischereipachtvertrag) oder unter Beschränkung auf den Fischfang (Fischereierlaubnisvertrag=Angelkarte) übertragen werden, soweit eine Übertragung nicht ausgeschlossen ist. Die Rechte aus einem Fischereierlaubnisvertrag dürfen erst nach Erteilung eines Erlaubnisscheins ausgeübt werden.
(2) Der Fischereipachtvertrag gibt die Befugnis zum Abschluss von Fischereierlaubnisverträgen.

Das heißt: die zuerst einmal sehr sperrig oder fast widersinnig anmutenden Passagen im LFischG betreffen nicht die Ausübung der Fischerei mit der Handangel, sondern mit anderen Fischfangvorrichtungen.

Und dann benötigt die Hilfskraft oder der Beauftragte eines Fischereirechteinhabers oder Pächters keinen eigenen Fischereischein ... nur dann.

Die genauen Bestimmungen und Texte variieren natürlich von Bundesland zu Bundesland, ich möchte nicht weiter darauf eingehen ... das ist aber meines Erachtens grundsätzlich wie bundeslandübergreifend mit den entsprechenden Passagen gemeint.

Nochmal ganz schnörkellos zum Ende und im Beispiel: wenn ich einem Fischer (Fischereirechteinhaber per naturam oder Pacht) beim Einziehen eines Netzes helfe, benötige ich hierfür keinen Fischereischein ... es geht im anfangs zitierten Text im übrigen nicht um den Fischereischein A, sondern um den Fischereischein B (Berufs- u. Nebenerwerbsfischerei).

Will ich einem Fischereirechteinhaber oder Pächter bei Maßnahmen helfen, die mit einer Handangel ausgeführt werden, benötige ich selbstverständlich den Fischereischein A. Ohne jede Ausnahme ...


~~~
Der vorliegende 'Fall': ich hatte mich vorher schon für Kontrollen mit Augenmaß ausgesprochen ... eine ernsthafte Ermahnung mit Aufzählung der folgenden Konsequenzen im Wiederholungsfall hätte meines Erachtens absolut genügt.


Thomas
 
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Äpfel und Birnen nicht vergleichen

Bitte, bitte hört mit dem unsinnigen Vergleich einer Landesfischereiordnung/-gesetz mit dem Strafgesetzbuch auf - die Aussagen dieser gesetzlichen Regelungen haben wirklich nicht allzu viel miteinander zu tun :augen : Eine Ordnung, Satzung o.Ä. einer Kommune, eines Landekreises oder eines Bundelandes haben lediglich einen regelnden Charakter, d.h. sie sollen darstellen, wie in der Praxis z.B. bei der Ausübung der Fischerei verfahren werden soll.
Das Strafgesetzbuch trifft lediglich die Aussage, was dem strafrechtlich widerfährt, der gegen derartige Regeln vertößt.
Da es weder eine 'Bundefischereiordnung' noch ein 'Landesstrafgesetzbuch' gibt, hinkt jeglicher Vergleich.
(Es sei denn, jemand zeigt mir ein(e) Landesfischereigesetz/-ordung, in der steht, wie Fischwilderer bestraft werden oder eine Passage des § 293 StGB, die etwas über die praktische Ausübung des Fischens aussagt.)

Viele Grüße
Tacklebrother
 
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lustige sache

aaljäger schrieb:
hab vor ein paar tagen ne lustige sache von einem kumpel gehört.er sass am wasser kommen noch zwei angler einer mit angelschein und einer als begleitung .tja das ende vom lied ein aufseher kommt vorbei in dem moment ein biss der begleiter holt den fisch raus.angelschein weg,blödheit muss bestraft werden.da die zwei den aufseher vorher gesehen haben. :) :) :) :) :) :)
hab in der sache nochmal ermittelt,der angelschein inhaber ist wegen solchen sachen wohl schon öfters aufgefallen.und der schein ist für ein halbes jahr weg.nehme auch öfters nen kumpel mit ohne schein hab in unserer ecke deswegen noch nie probleme gehabt.finde der aufseher hat sehr korrekt gehandelt.ps plz ist 32351 hab mich da vertippt-also nrw :)
 
"Karpfenesser" schockieren Briten

Hallo Leute,

auch andere Länder haben so ihre Probleme mit dem Thema. Habe Euch einen Bericht drangehängt, der Heute bei uns im Donaukurier zu lesen war.

Ciao,

Peter
 

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  • Karpfenesser.bmp
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also wenn ihr mich fragt haben die engländer einen an der klatsche. ich meine das die osteuropäer da alle ohne lizenz angeln ist natürlich ärgerlich. aber sich darüber aufzuregen das man barsche und schleien mit nach hause nimmt??? schleie is einer der leckersten räucherfische und barsch schmeckt auch sehr gut. naja ob man karpfen mitnehmen muss is mal die andere sache. aber sone einstellung kot.. mich an. ich verurteile ja auch keinen der ausschließlich catch und release betreibt nur weil ich gerne mal frischen fisch mitnehme. dazu hat keiner das recht. :mad:
 
** Sie sind mittlerweile überall!

Hallo,
sie sind wirklich mittlerweile überall; ich habe vor 3 Wochen Urlaub in der Türkei gemacht , genauer in der Altstadt von Antalya, und beim Abflug hat man mir berichtet, dass 70 - 80 % der Feriengäste in vielen Hotels von der Türkei aus gesehen aus dem Norden kamen.
Da scheint das mit dem Angeln, mit Erlaubnischeinen, Mindestmaßen, Schonzeiten, geschützten Arten offensichtlich nicht so wichtig zu sein, denn auch hier stellen wir immer wieder fest, dass seit Jahren insbesondere Angler aus den ehem. GUS-Staaten es mit den bestehenden Angel-Regeln nicht so genau nehmen.
Nun haben die Briten eine besondere Art von Empörung, wenn es sich bei angeblichen Fehlverstößen nicht unbedingt um Landsleute sondern Personen aus dem Osten handelt, die nicht nur "black fishing" betreiben sondern sich erdreisten, auch noch die gefangenen Fische mitzunehmen und zu verspeisen!
Einfach "SHOCKING"!

Munter bleiben, Augen auf halten und durch
CLIFF
 
Hallo aus Österreich!

Wir haben auch hier diee Problematik,
nur bein uns ist dieses Raubrittertum fast legal,
es darf jeder der das 12 Lebensjahr vollendet hat
die fischereiliche Unterweisung machen,
was nichts anderes ist, als ca für 10 Stunden
in irgendeinem Lokal zu sitzen,
dem Vortragenden (vielleicht) zuhören,
am Abend bekommt man (ohne Prüfung)
eine Teilnahmebestätigung,
ab geht es zur Bezirkshauptmannschaft,
1 Woche warten (der Amtsschimmel reitet langsam)
und ab geht es an eine Kartenverkaufstelle und
dem Vergnügen steht nichts mehr im Wege.
Da kann es dann schon mal sein,
das der eine oder andere sich nicht so wirklich an
Mindestmaße oder gar Schonzeiten hällt.
Verstärkt fällt auf, das Fischerei-Aufsichtsorgane schon
hemmungen haben, einen Ausländer anzusprechen,
bei uns am Inn sind sehr viele Weißrussen unterwegs,
die auch gleich sehr agressiv reagieren,
nach dem Motto " Angriff ist die beste verteidigung ",
und das mit dem Mist an den Angelstellen ist
eine riesen Sauerei die mir unverständlich ist,
ich kann doch nicht all die Dosen und Flaschen,
meistens Alkoholhaltiger inhalt,
einfach liegen lassen, da sollte auch besser kontrolliert werden,
unter uns Fischern selbst, denn wenn das jemand anders
übernehmen soll, kostet das wieder Geld.

Ich möchte allen ehrlichen Anglern ein schönes und fischreiches Wochenende wünschen!!!
 
mal ehrlich, ich habe beim angeln wirklich besseres zu tun als die schöne zeit am see damit zu verschwenden andere zu fragen ob die hier auch angeln dürfen. würde mich jeder 2. angler am see fragen ob ich dazu berechtigt bin würde mich das auch gehörig nerven. davon mal abgesehen das man nur kontrolleuen gegenüber sich ausweisen muss und nicht jedem x-beliebigem angler. wenn mir auffällt das jemand völlig verkehrt mit dem fisch umgeht in womöglich quält oder sich nich an schonzeiten oder so handelt is das natürlic etwas anderes. da sind wir denke ich moralisch verpflichtet einzuschreiten. aber i bin sichrelich nich so einer der jeden kontrolliert, oder bei jedem grenzwärtigen fang des gegenübers erst einmal mit dem maßband kommt ob der fisch auch wirklich maßig war, den solche leute sind in meinen augen lediglich neidisch.
 
Aber mal ein Beispiel:

Ein Angler nimmt seinen Kumpel mit zum Angeln, dieser Kumpel hat noch nie geangelt und möchte es einfach mal ausprobieren natürlich unter der Leitung seines Freundes der den Fischereischein besitzt, dann wird man ja wohl dem Kumpel mal eben die Angel in die Hand drücken dürfen zum probieren??????!?!?!
Was soll diese Regelung? Dieser Nichtangler wird mit einem Probewurf höchstens sich verletzen oder an einem Baum hängen bleiben, aber sonst kann man damit ja wohl wenn man einmal auswirft nichts falschmachen wie ein Angler mit Schein!
Ich finde die Regelung etwas hart? Wie sollen Menschen sonst ans angeln rangeführt werden??
Wenn einer sagt: Hey ich würd gern mal angeln gehn müsste er ja direkt den Schein machen ohne das er weiß, ob es ihm überhaupt gefällt?

Naja zu den Schwarzanglern: Verbote sind da um sie zu brechen. Nicht das ich dafür wär.
Aber hey, ich hab auch mit 1 schon geraucht obwohl ich es nicht darf? Und hat sich jemand drum gekümmert (außer meine Eltern), es hat niemand nen Dreck interessiert.
Naja Deutschland stellt immer wieder neue unnötige Gesetze auf als sich um wichtigere Dinge zu kümmern.
Ich will mich hier nicht unbeliebt machen deswegen betone ich nochmal ganz deutlich:
Ich unterstütze keine Schwarzangelei oder sonstige Gesetzesbrüche!
 
also: ich kenn das problem mit den schwarzangler auch! wobei ich hier oben das glück habe an der dänischen grenze zu wohnen, und deswegen kumpels die das angel mal ausprobieren möchten ihren wunsch ohne probleme erfüllen kann, das es ärgerlich ist wenn wir unsere gebüren brav bezahlen und sich dann schwarzangler neben ein setzen brauche ich wohl nicht erwähnen oder? allerding bin ich auch der meinung das man forellensee (put & take) od. ähnliches zu einer angelschein freien zohne machen sollte um nichtanglern die möglichkeit zu bieten sich mit der materie bekannt zu machen und zu testen ob es ihnen überhaupt spaß macht! wie will man sonst neuangler anwerben? und wenn sie dann an ein freies gewessen oder an einen vereinsee wollen müssen sie halt den schein machen!

aber um es auch ganz kla zu sagen weg mit den schwarzanglern! und besonders mit aggresiven!!!
 
auch ich bin Fischrreiaufseher und kann diese beobachtungen nur bestätigen.meineErfahrung ist das die meisten fischwilderer aus Osteuropa kommen.gut Fang und viel Petri-Heil.Hering 100
 
hering100 schrieb:
auch ich bin Fischrreiaufseher und kann diese beobachtungen nur bestätigen.meineErfahrung ist das die meisten fischwilderer aus Osteuropa kommen.gut Fang und viel Petri-Heil.Hering 100

Das ist es ja, dass wollen die meisten Leute nicht wahr haben.
 
Nachwuchsangler und Schwarzfischer

MiChElLe schrieb:
Aber mal ein Beispiel:

Ein Angler nimmt seinen Kumpel mit zum Angeln, dieser Kumpel hat noch nie geangelt und möchte es einfach mal ausprobieren natürlich unter der Leitung seines Freundes der den Fischereischein besitzt, dann wird man ja wohl dem Kumpel mal eben die Angel in die Hand drücken dürfen zum probieren??????!?!?!
Was soll diese Regelung? Dieser Nichtangler wird mit einem Probewurf höchstens sich verletzen oder an einem Baum hängen bleiben, aber sonst kann man damit ja wohl wenn man einmal auswirft nichts falschmachen wie ein Angler mit Schein!
Ich finde die Regelung etwas hart? Wie sollen Menschen sonst ans angeln rangeführt werden??
Wenn einer sagt: Hey ich würd gern mal angeln gehn müsste er ja direkt den Schein machen ohne das er weiß, ob es ihm überhaupt gefällt?

Naja zu den Schwarzanglern: Verbote sind da um sie zu brechen. Nicht das ich dafür wär.
Aber hey, ich hab auch mit 1 schon geraucht obwohl ich es nicht darf? Und hat sich jemand drum gekümmert (außer meine Eltern), es hat niemand nen Dreck interessiert.
Naja Deutschland stellt immer wieder neue unnötige Gesetze auf als sich um wichtigere Dinge zu kümmern.
Ich will mich hier nicht unbeliebt machen deswegen betone ich nochmal ganz deutlich:
Ich unterstütze keine Schwarzangelei oder sonstige Gesetzesbrüche!

Hallo,

ich gebe da MiChEILe 100% recht. Habe z.B. selber häufiger das Problem mit meinem Sohn: Er kommt nach seinem Pa :) und ist häufig mit draussen. Mit 9 Jahren allerdings noch zu jung um den Jugendfischereischein bei der Gemeinde abschleppen zu können.

Jetz nimm mal so nen 9-Jährigen mit zum Angeln und dann gib ihm keine Angel in die Hand :crying Ich bin sicher Väter wissen von was ich rede :prost

Also wird halt doch geangelt. Manche Gewässeraufseher haben dafür volles Verständnis :respekt andere machen bei der Kontrolle echten Streß :nein bis hin zur Androhung von Anzeige beim nächsten Mal erwischen lassen :eek:

Ja Himmel Hergott, haben wir nicht Alle mal so angefangen?

Aber Leute, es ist meiner Meinung nach ein Unterschied zwischen "mal ausprobieren" um auf den Geschmack dieses schönen Waidwerks zu kommen, und jahrelangem Angeln ohne Schein!

Die sich auf Kosten Anderer Gebühren sparen wollen und nur darauf aus sind "Mitnehmen was geht", die sollten vom Gesetzgeber auch ordentlich eins auf die Rübe kriegen :hauen

Peter
 
hering100 schrieb:
auch ich bin Fischrreiaufseher und kann diese beobachtungen nur bestätigen.meineErfahrung ist das die meisten fischwilderer aus Osteuropa kommen.

Denn frage ich mich,wie es sein kann,das in sachen Fischwilderei,Pottangler,Kochtopfangler und Fleischmacher,wir deutschen innerhalb der europäischen Grenzen,den schlechtesten Ruf weg haben.
Man schaue nach Norwegen,Italien,Frankreich oder Spanien da sind die deutschen Angler ins Blickfeld der Kritik gelangt,kein anderer.

Für mein Verständnis ist es nichts anderes,als persönliche Erfahrungswerte,genauso wie bei mir.Fahre ich zum Wannsee,finde ich viele Russen und Polen vor, die alles von latz hauen,ob es schwarzangler sind,keine Ahnung habe sie nicht kontroliert.Fahre ich zur Zandersaison an die Havel in Spandau,finde ich ältere Angler deutscher Herkunft,die keine Skrupel haben den siebten untermassigen Zander nach Hause weg zu tragen,um keine 5 Minuten später,das ganz fort zu führen,ob Sie Angelpapiere haben,keine Ahnung,habe sie auch nie kontroliert.

Genau wie mit Straftaten,fahre ich in den Bezirk Kreuzberg,sagt die Statistik zu 90%,Straftaten von Ausländern,fahre ich nach Cottbus,sind es Straftaten die zu 90% von deutschen verursacht worden sind.

Ich meine schwarz Angel hin oder schwarz Angeln her,die momentanen Bedingungen zu den ich mich in Berlin am Wasser bewegen kann,sind einfach mal grössten Teils,bürokratisch und hirnverbrannt.Ein einziges Beispiel,zeigt auf,wie unser einer angesehen wird.1999 gab es Nachtangelerlaubnis für 15€ im Jahr,ein Jahr später für 20€ und zwei Jahre später für 30€,wenn das keine Abzocke ist,auch der erwerb des Fischereischeines,mit dem erwerb der Prüfung usw.meiner Meinung totaler quatsch.Wie soll man die Jugend und die Neulinge,für irgend etwas begeistern,ohne das sie gleich unmengen von Zeit und Geld opfern müssen.

Ich zähle mich noch zur der Generation,als es normal war,an jedem beliebigen Gewässern zu fischen, wo und wann ich wollte.Heut zu tage,kann man nicht mal die Rute aus den Hand geben,ohne dafür belangt zu werden,für mich persönlich ein unding,das ich noch nicht einmal als erwachsener ,meinem Sohn oder dem Sohn eines guten Freundes,wie schon öfters der Fall war,dies ermöglichen kann.
Gesetze,Bedingungen und Verbote,sollte von den ausgesprochen und ausgearbeitet werden,die damit praxisbezogen Erfahrung haben und nicht von irgend welchen Sesselpupsern und Paragraphenreitern,die es theoretisch zwar drauf haben,aber der Praxis noch sehr weit hinter her laufen.
 
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