Flossenjäger
Allround-Angler
@theduke;
Wieso siehst du einen Widerspruch?
Es geht darum, Angeln gehen zu können, nicht um Schwarzangeln zu müssen!
Ich war jahrelang DAV-Mitglied in einem Brandenburger Verein. In diesem Verein waren (und sind) viele Hartz IV-Empfänger. Für die damaligen 75 € Vereinsbeitrag mit Jahresberechtigung konntest du hunderte Gewässer befischen und hinzu kamen noch Verbilligungen bei der Nutzung anderer Gewässer wie z.B. der Oder, sowie bei Vereinen in Sachsen etc.. Selbst mit Polen gab bzw. gibt es eine Vereinbarung!
Übrigens waren in diesem Beitrag obendrein Veranstaltungen wie An- und Abangeln, sowie einmal Sommer- Nachtangeln mit Grillen und
Also hat man hier eigentlich schon den halben Beitrag verfressen und versoffen...
Ich kann natürlich den Einspruch verstehen, dass bundesweit gesehen nicht unbedingt solche idealen Bedingungen herrschen!
Aber die Vereinsmitgliedschaft ist eben eine Möglichkeit, die der einzelne ja auch nicht nutzen muß!!
Wenn ich eine Gastkarte kaufe oder beim Fischer eine Tageskarte kaufe, ist das ebenfalls eine Möglichkeit, fischen gehen zu können.
Man kann es auch wieder nicht jedem recht machen! Schwarzangeln allgemein mit der Unbezahlbarkeit zu rechtfertigen wäre ja genau so, als wenn man das Wildern aus Not rechtfertigen würde. Wobei ich sogar noch Verständnis dafür aufbringen würde, wenn jemand Hunger leidet und zu solchen Mitteln greifen müsste. Ich kenne jedoch keinen einzigen Fall, wo sich jemand auf diese Art und Weise sein Überleben in Deutschland sichert.
In der Regel geht es hier um die Ausübung eines Hobbys, wobei die gegebenen Möglichkeiten eben nicht überall gleich sind und dazu gehören auch die finanziellen! Wenn mir die Tageskarte für eine schöne Salmonidenstrecke mit 100,00 € zu teuer ist, suche ich mir eben ein anderes Gewässer, wo ich nur 14,00 € zahle und gehe nicht trotzig ohne Erlaubnis an dieses Gewässer!
Gruß!
PS.:
Das Thema ist mir jetzt wirklich leid.
Wieso siehst du einen Widerspruch?
Es geht darum, Angeln gehen zu können, nicht um Schwarzangeln zu müssen!
Ich war jahrelang DAV-Mitglied in einem Brandenburger Verein. In diesem Verein waren (und sind) viele Hartz IV-Empfänger. Für die damaligen 75 € Vereinsbeitrag mit Jahresberechtigung konntest du hunderte Gewässer befischen und hinzu kamen noch Verbilligungen bei der Nutzung anderer Gewässer wie z.B. der Oder, sowie bei Vereinen in Sachsen etc.. Selbst mit Polen gab bzw. gibt es eine Vereinbarung!
Übrigens waren in diesem Beitrag obendrein Veranstaltungen wie An- und Abangeln, sowie einmal Sommer- Nachtangeln mit Grillen und
Also hat man hier eigentlich schon den halben Beitrag verfressen und versoffen...
Ich kann natürlich den Einspruch verstehen, dass bundesweit gesehen nicht unbedingt solche idealen Bedingungen herrschen!
Aber die Vereinsmitgliedschaft ist eben eine Möglichkeit, die der einzelne ja auch nicht nutzen muß!!
Wenn ich eine Gastkarte kaufe oder beim Fischer eine Tageskarte kaufe, ist das ebenfalls eine Möglichkeit, fischen gehen zu können.
Man kann es auch wieder nicht jedem recht machen! Schwarzangeln allgemein mit der Unbezahlbarkeit zu rechtfertigen wäre ja genau so, als wenn man das Wildern aus Not rechtfertigen würde. Wobei ich sogar noch Verständnis dafür aufbringen würde, wenn jemand Hunger leidet und zu solchen Mitteln greifen müsste. Ich kenne jedoch keinen einzigen Fall, wo sich jemand auf diese Art und Weise sein Überleben in Deutschland sichert.
In der Regel geht es hier um die Ausübung eines Hobbys, wobei die gegebenen Möglichkeiten eben nicht überall gleich sind und dazu gehören auch die finanziellen! Wenn mir die Tageskarte für eine schöne Salmonidenstrecke mit 100,00 € zu teuer ist, suche ich mir eben ein anderes Gewässer, wo ich nur 14,00 € zahle und gehe nicht trotzig ohne Erlaubnis an dieses Gewässer!
Gruß!
PS.:
Das Thema ist mir jetzt wirklich leid.