was nu? man hört nixmer von blub blub sitzt Der in U Haft?
Vielleicht hat er echt versucht, die Sache mit dem Fischereiaufseher zu diskutieren und ist jetzt notgedrungen Flüchtling.
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was nu? man hört nixmer von blub blub sitzt Der in U Haft?
Müssen sie auch nicht, sondern nur von den Gesetzen, nach denen an ihren Teichen geangelt werden darf. Ein Kfz Mechaniker braucht ja auch nicht zwingend einen Führerschein (ruhig Brau..äh, Flossi, ganz ruhig ) Es reicht, wenn er weiß, was er tut.Du verstehst den Punkt nicht. Die Personen der Firma, also diejenigen, die sich um die Angelei an dem Gewässer kümmern, haben vom Angeln keine Ahnung.
Hallo Blub Blub.
Was ist eigentlich aus Deinem Schreiben an das Fischereiamt geworden? Anfragen an Ämter müssen beantwortet werden.
Fliege 2
Müssen sie auch nicht, sondern nur von den Gesetzen, nach denen an ihren Teichen geangelt werden darf. Ein Kfz Mechaniker braucht ja auch nicht zwingend einen Führerschein (ruhig Brau..äh, Flossi, ganz ruhig ) Es reicht, wenn er weiß, was er tut.
Ich wurde zwar für meine Überlegungen wild beworfen (woran ich aber vielleicht nicht ganz schuldlos bin), ein sachliches Gegenargument kam allerdings nicht.
Deshalb stelle ich abschließend fest - die Regelung ist in meinem Fall und für alle, die vom Boot aus angeln, schlicht und einfach unsinnig!
Wenn das mein See wäre und hätte gewisse Dinge so oder so geregelt, könntest du jsmmern wie du willst. Mein See meine Regeln. Ob ich das hinterfragen lasse würde, wäre mir egal.
Recht haben und Recht bekommen sind aber auch 2 verschiedene Dinge .
Ach ja und zu der Sache das hier ein scheinbar großes Ding draus gemacht wird. Mich stört halt diese Warum-Mentalität. Sprich, ständig wird jeder ****** angezweifelt oder in Frage gestellt und zwar in einer so derartigen Quantität, dass Fragen zu wirklich wichtigen Themen in Vergessenheit geraten. Nimm es einfach so hin wie es ist, denn wie du dein Anliegen empfindest interessiert keinen Menschen.
Ich hatte geschrieben, ich hätte ihn bereits losgeschickt, was noch nicht der Fall war. Als "Alve" uns kurz darauf aufklärte, dass die Regelung Sache des Inhabers ist, war der Brief an das Fischereiamt hinfällig!
Die Diskussion, ob die Richtlinie Gesetz oder Auslegung des Inhabers ist, hast du aber schon mitbekommen, oder?
ES IST KEIN GESETZ!!!!!
@all.
Beim nochmaligen durchlesen, ist mir ein Fehler aufgefallen.
Ich hätte nicht schreiben sollen, dass ich mich nicht daran halten und die Vereinbarung zwischen mir und dem Eigentümer brechen werde, weil dadurch die Diskussion wahrscheinlich weniger sachlich wurde.
Ich habe sie im Laufe des Jahres auch nicht gebrochen!
Nur kenne ich in RLP Gewässer, an denen sogar das Angeln mit 2 Spinnruten vom Boot aus erlaubt ist. Es ist also die Auslegung des Inhabers und wenn ich mit den Angestellten sachlich diskutieren könnte, wenn anglerisches Wissen vorhanden wäre, könnte man sich einigen.
Ich wurde zwar für meine Überlegungen wild beworfen (woran ich aber vielleicht nicht ganz schuldlos bin), ein sachliches Gegenargument kam allerdings nicht.
Deshalb stelle ich abschließend fest - die Regelung ist in meinem Fall und für alle, die vom Boot aus angeln, schlicht und einfach unsinnig!
Trotzdem hast du dich dran zu halten. Ob es dir passt oder nicht. Machst du es nicht, wird dir irgendwann ein Richter erklären, was er von deiner Feststellung hält.Deshalb stelle ich abschließend fest - die Regelung ist in meinem Fall und für alle, die vom Boot aus angeln, schlicht und einfach unsinnig!
Hä du schreibst komisches Zeug. Ich glaube du bist so ein Typ der wirklich jeden Mist in Frage stellst ohne die Sinnhaftigkeit zu reflektieren, aber ich vergebe dir��
Hallo !
Wie um himmelswillen soll denn das gehen , das du 2 Spinnruten in der Hand hast ???
Sobald du eine Spinnrute mit Köderfisch auslegst , gilt diese nicht mehr als Spinnrute sondern als Raubfischangel die von dir beaufsichtigt werden muß . Wenn du aber mit einer Spinnrute einen KuKö durchs Wasser ziehst dann hast du ja die andere Angel nicht mehr direkt im Blick .
Und zum Thema Gesetze , natürlich muß sich der Pächter bzw der Eigentümer des Gewässers ebendfalls an die Gesetze der Fischereibehörden halten . Und nicht nur an die sonder es gibt noch viele andere . Ergo wenn die Fischereibehörde in dem Bundesland , wo du angeln möchtest , sagt das nicht mehr Ruten zum Fischfang benutzt werden dürfen solange mit einer Spinnangel geangelt wird so muß sich halt der Pächter / Besitzer des Gewässers daran halten , ob er nun selber die Angel schwingt oder nicht .
MfG
Trotzdem hast du dich dran zu halten. Ob es dir passt oder nicht. Machst du es nicht, wird dir irgendwann ein Richter erklären, was er von deiner Feststellung hält.
Omg! Zählt eine Dropshotrute als Raubfischangel? Die Frage meinst du nicht im ernst? Tu mir einen gefallen und gibt deine Angelpapiere ab. Es sei denn du willst uns mit deinen törichten Fragen ver******ern.
@ Blub Blub: Das DropShot Angeln ist eine Variante des Spinnfischens!!!! Es sei denn du willst die DS Montage einfach auslegen und die Rute auf den Halter packen.
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