E-Motoren werden nicht mit PS angegeben sondern mit Lbs und das kann man nicht umrechnen. Eine Kenzeichnungspflicht besteht erst ab 3,6 PS oder so. Kannst du auch bei WSV.de nachlesen. Das Schifffahrtsamt kann dir auch ganz genau Antworten.
Gefährliches Halbwissen - nicht ganz richtig!
Sobald ein Boot (egal ob Ruderboot, Segelboot, Kajak o.ä.) mit einem Motor betrieben wird,muß es gekennzeichnet werden.
Hierbei ist es unerheblich, ob es einen E-Motor oder Verbrenner hat.
Unterschiede gibt es (zumindest hier in Berlin) bei der PS-Stärke.
Bis 3,5 PS muß ein Boot
mit einem Namen (am Bug rechts und links - oder am Heck einfach) gekennzeichnet werden.
Die Farbe muß weiß auf dunklem Untergrund und dunkel auf hellem Untergrund sein.
Auch die Buchstabengröße ist vorgeschrieben.
Ist der Motor leistungskräftiger als 3,5 PS muß der Motor für das entsprechende Boot angemeldet werden. Du bekommst dann so etwas wie einen "Fahrzeugschein" und ein Kennzeichen (wie beim Auto). Dieses
Kennzeichen mußt du dann am Boot anbringen.
Beantragen mußt du dieses Kennzeichen beim Schiffahrtsamt!
Bitte auch daran denken, dass im Boot der Name des Inhabers + Adresse des Liegeplatzes und Telefonnummer angebracht werden muß! (gut sichtbar)
Eigentlich sollte man ein gefertigtes Schild anbringen.
Laut Auskunft der Wasserschutzpolizei reicht aber auch ein dicker Eddingstift zum "Ankritzeln" dieser Infos!
So, nun noch zur Beleuchtung:
Sobald man in der Dunkelheit mit einem motorisierten Ruderboot unterwegs ist, unterliegt man einer Beleuchtungsverpflichtung.
D.h. man muß ein Toplicht am Boot haben (ich glaube 1 Meter oberhalb der Wasserlinie mindestens/ Rundumlicht) und ein Backbord-/Steuerbordlicht (rot/ grün).
Hoffe, dass ich Euch mit den Infos ein wenig helfen konnte.
Habe diesbezüglich gerade eine kleine Auseinandersetzung mit der Wasserschutzpolizei hinter mir!!!
Insofern mußte ich mich mit dieser Materie ein wenig auseinandersetzen.
Gruß, Matze