theduke
Dackel Fischer
Zwiespalt in mir geweckt.
Finde ich bis zu disem Satz lächerlich, denn angenommen, ein Angler fischt nicht gezielt auf Wels, woher soll er denn wissen das einer beißt? Ok hier war es ja anders.Der Fischereibeauftragte, der als Zeuge aussagt, macht den beiden Angeklagten Vorwürfe. Sie hätten das Tier nur fischen dürfen, wenn sie auch eine Verwendung dafür gehabt hätten, zum Beispiel den Verzehr.
Somit passende Anklage.Er habe die beiden Angeklagten bereits vor dem Vorfall gekannt. Es gebe diverse Videos, wo sie mit großen Fängen posieren.
Was aber bitte schön ist gegen 2-5 Minuten einzuwenden? Ein Wels kommt locker auch ohne Wasser länger aus. Schleimhautbeschädigung und damit kommende Pilz und Bakterienbefall halte ich beim Waller als eine falsche Behauptung, denn die Haut ist zäh wie Leder und ist nicht so anfällig wie bei anderen Fischarten.Die Zeit, die der Fisch außerhalb des Wassers war, könne er nur schätzen. Zwei bis fünf Minuten sollen es gewesen sein.
Ok das waren Fotoangler. Aber die Behauptung einen 2m Walle einfach mal so im Wasser abzuhaken, kann nur von Fischereibeauftragten kommen, die so ein Tier noch nie an der Rute hatten. Stelle mir das gerade an Seen oder Flüssen vor, wo die Wassertiefe am Ufer tief ist, oder das Ufer steil abfällt und hoch ist.Wenn die beiden Fischer festgestellt hätten, dass das Tier zu groß zum Verzehr sei, hätten sie es noch im Wasser wieder abhaken müssen, so der Fischereibeauftragte.
Wie gesagt ich will die beiden Angler nicht schützen, aber anscheinend benötigen wir mal wieder keine Tierschutzorganisation, denn wir haben solche Fischereibeauftragten die das nun selber in die Hand nehmen.
Was ich bezweifle. 1,50m Waller. Klar ist diese essbar, doch wer bitte nutzt solch einen Fisch für die Küche?„Wäre er kleiner gewesen, hätten wir ihn gegessen.
Glaub ich zwar nicht, aber wenn doch, dann selber schuld. Und leiden müssen die anderen Angler, auf den ein schlechtes Bild geworfen wird.Auch der andere Angeklagte sagt, man habe die Größe des Tieres nicht abschätzen können. Er sagt aber auch, er habe die Hobby-Fischerei mittlerweile eingestellt. Es habe zu viel Ärger damit gegeben.
Dummfug. Ein Wels kann durchaus an der Luft überleben, selbst wenn ein Teich abgelassen wird und dieser um Schlamm liegt. Welse haben diese Fähigkeiten. Wenn man dies immer wieder den Anglern vorwirft, müsste auch jede Teichwirtschaft verboten werden, wo Karpfen, u.a. Fische immer wieder nach dem Abfischen umgesetzt werden, oder Salmoniden Milchner und Rogner zum abstreifen entnommen werden, die dann in der Hand abgestreift werden.Die Staatsanwältin habe keine Zweifel, dass ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt, sagt sie. Vor allem das „Sich an der Luft befinden“ sei ein erhebliches Leiden für das Tier gewesen. „Es war absolut unnötig ein Foto zu machen“
Warum gibt es am "Kleinen See" keine Entnahmepflicht für Welse?