Hallo
War Anfang Oktober 07 am Albmühlsee Fänge auf Zander und Karpfen waren gut bin aber drozdem vorzeitig abgereist (freiwillig) und werde auch nie wieder herkommen,(war schon 5 mal da )
man hat stark das Gefühl das Angler unerwünscht ist wenn man sich die Angelkarte durchließt muß man sich die Frage stellen was überhaupt noch erlaubt ist früher wurde das eine oder andere noch geduldet doch in der heutigen zeit wird zu allen Tages und Nachtzeiten Kontrolliert und zwar von der Polizei , Verband ,und ( vom Zweckverband der selber nicht Kontrollieren darf aber bei Verstößen, eine der vorne genannten Organisationen benachrichtigt )
Hier noch die Bedingungen vom Erlaubnisschein (seht selbst)
1 Der gültige staatliche Fischereischein ist erforderlich
2 Pro Tag und Person darf nur ein Tageserlaubnisschein für den Altmühlsee gelöst
werden
3 Für Schäden haftet der Erlaubnisscheininhaber persönlich
4 Gestattet sind zwei Handangeln mit jeweils einem Köder . Auf Raubfische kann
nur mit einer Handangel gefischt werden . Das Fischen auf Friedfische mit
Mehrfachhaken ist untersagt (Senknetz und Taubel verboten )
5 Die Verwendung des Lebenden Köderfisches ist untersagt
7 Alle Fische sind , sobald sie in Besitz (Kescher, Rucksack etc.) genommen
werden, umseitig als Fangergebnis einzutragen. Haltung der Fische zum Zweck
des Austauschens ist verboten. Sämtliche Fische ,die das Schonmaß erreicht
haben und nicht während der Schonzeit gefangen werden, bzw keinem
Schonmaß oder keiner Schonzeit unterliegen, dürfen nicht zurückgesetzt
werden.
8 Zelten und Nächtigen (in Schlafsäcken, unter Schirmen mit Überwurf o.ä.)
sowie Feuerstellen anzulegen an den Ufern und Dämmen strengstens
verboten. Störungen der Tier und Pflanzenwelt sind zu vermeiden. Der
Angelplatz ist sauber zu verlassen. Fische dürfen am Gewässer weder
geschuppt , noch ausgenommen oder zurückgelassen werden.
9 Den Aufsichtsorganen ist Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen die Auflagen
und Bedingungen wird der Erlaubnisschein sofort entzogen.
10 Das Anfüttern ist grundsätzlich verboten
11 Ein bestimmter Platz kann von keinem Fischer in Anspruch genommen werden.
12 Uferanlagen mit Freizeiteinrichtungen dienen vorrangig dem Bade und
Wassersportbetrieb. Innerhalb der ausgewiesenen Badestrände ist das Fischen
verboten.
13 Während der Schonzeit das Hechtes ist jedes Spinnfischen(Blinker oder Fischen
mit Gummi-/Weichplastikködern) und Fischen mit Streamern sowie toten
Fischen/Fischfetzen verboten.
14 Eisangeln ist nicht erlaubt.
15 Das Nachtfischen von 24 Uhr bis 5 Uhr ist verboten.
Schonmaße: Karpfen 35 cm, Schleie 30 cm und Hecht 60 cm
Schonzeit : Hecht und Zander vom 1.1.-31.7
Für alle anderen Fischarten gelten die staatlichen Schonmaße und Schonzeiten.
Fangbeschränkungen:
Pro Tag: 2 Karpfen ,3 Schleien , 1 Hecht oder 1 Zander )
Vielleicht hat jemand anderes andere Erfahrungen gemacht für mich ist die Sache klar