...Oder gibt es nur in Deutschland einen Fischereischein? - das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass man im Ausland keinen Fischereischein benötigt. Lediglich ein Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer...
So streng wie in Deutschland ist es vermutlich niergends.
So einfach ist das nicht und ob es woanders nicht genau so streng wie in D ist, wag ich zu bezweifeln.
Österreich: Fischereischein: ja (keine Prüfung erforderlich aber Schein gegen Gebühr, Deutscher Fischereischein wird anerkannt, etc.)
In Österreich nennt sich das nicht Fischereischein, sondern
Fischerkarte. Zum Erwerb der Fischerkarte ist der Besuch eines Fischerkurses und die erfolgreiche Ablegung einer Fischerprüfung erforderlich. Nur Personen, die spätestens am Tag der Fischerprüfung das
12. Lebensjahr vollendet haben, können sich zum Fischerkurs anmelden.
Eine weitere Möglichkeit wäre es, eine F
ischergastkarte zu erwerben.
Personen, welche keine Fischerlegitimation haben, können mit einer Fischergastkarte den Fischfang ausüben. Die Fischergastkarte wird vom Obmann des zuständigen Fischereirevieres auf Antrag des Bewirtschafters auf seinen Namen lautend ausgestellt.
Die Gültigkeit der Fischergastkarte beträgt 3 Wochen und ist nur gemeinsam mit einem Lichtbildausweis gültig. Fischergäste müssen das 12. Lebensjahr vollendet haben und dürfen
in einem Kalenderjahr höchstens zwei Fischergastkarten lösen.
Wenn du diese Voraussetzungen erfüllt hast
oder einen gültigen deutschen Fischereischein vorweisen kannst, welcher in Österreich anerkannt wird, benötigst du eine Fischereilizenz (oder Fischerei-Steuerkarte) für das laufende Jahr (je nach Bundesland und für jedes einzelne Bundesland extra zu erwerben und nicht übertragbar!).
Mit diesen Voraussetzungen kannst du die jeweilige Karte zum Befischen eines Gewässers erwerben (ausgenommen sind i.d.R. die kommerziellen Angelteiche).
Gruß und Petri!