Fuerstenwalder
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Quelle: LAVB WebseiteUm unseren Mitgliedern trotzdem die Möglichkeit einzuräumen, mit Beginn des neuen Jahres, eine der wenigen verbleibenden erlaubten Freizeitbetätigung zu erhalten, hat der LAV Brandenburg entschieden, die Gültigkeit der Beitragsmarke des Jahres 2020 im Mitgliedsdokument des Verbandes bis zum 28. Februar 2021 zu verlängern, um die Voraussetzung zur Ausübung der Fischerei nach dem Fischereigesetz des Landes Brandenburg § 18 sicherzustellen.
Gesundes Neues Jahr allen Anglern!