LAV MV Schleppverbot, gilt auch für belly?

Anglernachwuchs 95

Profi-Petrijünger
Hallo, Ich ziehe demnächst in den Nordosten und hab mich mal ein bisschen schlau gemacht. Mit einer Mitgliedschaft beim LAV mv kann man dort ja eine große Palette an Gewässern beangeln:angler::daumenhoc. Ich habe auch mal die Gewässerverordnung durchgelesen. Im allgemeinen Sind Kleinboote, also auch Bellyboote erlaubt, außer in Naturschutzgebieten oder bei explizitem Verbot in der Gewässer Info. Allerdings ist Schleppangeln generell verboten. Ist damit nur das Professionelle motorisierte Schleppangeln gemeint oder kann ich da Probleme kriegen wenn ich mit dem Bellyboot / Schlauchboot nicht nur werfe sondern auch mal einen Gummifisch hinterherziehe? Dankeschön!
 
"Das Schleppangeln ist auf Grund der geringen Gewässergrößen auf allen Gewässern des LAV M-V e.V. verboten."

Ich denke es ist eindeutig, ob es aber jemand kontrolliert ist eine andere Sache. Meistens heißt es ja, dass nur vom verankerten Boot gefischt werden darf. Das ist hier lockerer geregelt, weil driften geht ja offenbar. Beim Belly hat man auf jedenfalls mehr Argumente, dass es kein richtiges Schleppen ist, vor allem, wenn man hin und wieder auch kurbelt und wirft.
 
Schleppen umfasst m.E.n. jegliche Form des Angels, bei der der Köder geführt, aber nicht geworfen wird. Das bedeutet, auch vom Belly aus kann ich schleppen. Da kein Unterschied zwischen Schleppen mit Muskelkraft, Windkraft oder Motorkraft gemacht wird, würde so gesehen das faul nachziehen des Köders beim driften auch unter schleppen fallen. Wird jedoch geworfen, egal ob vom unverankterten Belly oder vom unverankerten Boot, wird nicht geschleppt, jedoch gedriftet und es müßte klar geregelt sein, dass nur vom verankerten Boot/ Belly aus geangelt werden darf. just my 2 cent.
 
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