reallarry
Neuer Petrijünger
Hallo zusammen,
bin neue hier und erfreue mich gerade an der Unmenge an Infos hier im Forum!
Toll, dass es das gibt!
Ich habe auch gleich ein paar Fragen in die Runde. Zur Situation:
Mein Sohn wird bald 7 Jahre alt und möchte unbedingt angeln gehen
Wir wohnen in NRW und dort gibt es den Jugendfischereischein ja erst ab 10 Jahren (soweit ich weiss).
Wir haben aber einen 2. Wohnsitz in Rheinland-Pfalz gemeldet, wo man den Jugenfischereischein bereits mit 7 Jahren beantragen kann.
1. Frage: Kann ich (für meinen Sohn) in Rheinlandpfalz an unserem Zweitwohnsitz den Jugendfischereischein beantragen oder geht das nur am 1. Wohnsitz?
2. Frage: Ist dieser JuFiSchein aus Rheinland-Pfalz (wenn ich ihn denn dort beantragen kann), nur in Rheinland-Pfalz gültig? Oder könnte mein Sohn (zusammen mit mir) mit diesem Schein dann auch in NRW (oder anderen Bundesländern) fischen? Müsste ein Kind/Jugendlicher also in jedem Bundesland in dem er fischen möchte einen entspr. JuFiSchein erwerben?
Ich selbst bin in Besitz des Fischereischeins, stehe als "Begleitperson" bereit .
Danke und LG
P.S.: Oh, ich glaube diese Nachricht ist in die falsche Kategorie gerutscht. Es sollte eigentlich in "Fischereischein / Jungangler und Neueinsteiger". Kann man das noch irgendwie verschieben? (wurde verschoben )
bin neue hier und erfreue mich gerade an der Unmenge an Infos hier im Forum!
Toll, dass es das gibt!
Ich habe auch gleich ein paar Fragen in die Runde. Zur Situation:
Mein Sohn wird bald 7 Jahre alt und möchte unbedingt angeln gehen
Wir wohnen in NRW und dort gibt es den Jugendfischereischein ja erst ab 10 Jahren (soweit ich weiss).
Wir haben aber einen 2. Wohnsitz in Rheinland-Pfalz gemeldet, wo man den Jugenfischereischein bereits mit 7 Jahren beantragen kann.
1. Frage: Kann ich (für meinen Sohn) in Rheinlandpfalz an unserem Zweitwohnsitz den Jugendfischereischein beantragen oder geht das nur am 1. Wohnsitz?
2. Frage: Ist dieser JuFiSchein aus Rheinland-Pfalz (wenn ich ihn denn dort beantragen kann), nur in Rheinland-Pfalz gültig? Oder könnte mein Sohn (zusammen mit mir) mit diesem Schein dann auch in NRW (oder anderen Bundesländern) fischen? Müsste ein Kind/Jugendlicher also in jedem Bundesland in dem er fischen möchte einen entspr. JuFiSchein erwerben?
Ich selbst bin in Besitz des Fischereischeins, stehe als "Begleitperson" bereit .
Danke und LG
P.S.: Oh, ich glaube diese Nachricht ist in die falsche Kategorie gerutscht. Es sollte eigentlich in "Fischereischein / Jungangler und Neueinsteiger". Kann man das noch irgendwie verschieben? (wurde verschoben )
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: