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Endlich ist es auch in Baden Württemberg soweit. Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 11. Mai 2004 den Entwurf des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes beschlossen. Der Entwurf wurde am 9. Juni 2004 in den Landtag eingebracht und in den verschiedenen Ausschüssen behandelt. Am 30. Juni 2004 wurde der Gesetzentwurf vom Landtag verabschiedet.
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.
Im Fischereigesetz und in der Landesfischereiverordnung wurden die Paragraphen zum Fischereischein geändert: Dieser wird jetzt regelmäßig auf Lebenszeit ausgestellt.
Der Jugendfischereischein wird auch weiterhin für ein Jahr ausgestellt.
Die Fischereiabgabe (6 Euro pro Jahr) ist zukünftig für ein, fünf oder zehn aufeinanderfolgende Kalenderjahre zu entrichten. Es soll zukünftig einen Einzahlungsvermerk der Gemeindekasse im Fischereischein geben. Nur mit diesem ist der Fischereischein dann gültig.
Änderung zum Fischereigesetz/Landesfischereiverordnung vom 13.7.2004 als PDF-Datei
Quelle: Verband für Fischerei und Gewässerschutz Baden Württemberg e.V.
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.
Im Fischereigesetz und in der Landesfischereiverordnung wurden die Paragraphen zum Fischereischein geändert: Dieser wird jetzt regelmäßig auf Lebenszeit ausgestellt.
Der Jugendfischereischein wird auch weiterhin für ein Jahr ausgestellt.
Die Fischereiabgabe (6 Euro pro Jahr) ist zukünftig für ein, fünf oder zehn aufeinanderfolgende Kalenderjahre zu entrichten. Es soll zukünftig einen Einzahlungsvermerk der Gemeindekasse im Fischereischein geben. Nur mit diesem ist der Fischereischein dann gültig.
Änderung zum Fischereigesetz/Landesfischereiverordnung vom 13.7.2004 als PDF-Datei
Quelle: Verband für Fischerei und Gewässerschutz Baden Württemberg e.V.