Wie steht Ihr zu dem Thema "catch and release"?

  • Ich bin dafür

    Stimmen: 721 41,1%
  • Ich bin dagegen

    Stimmen: 154 8,8%
  • Es kommt auf die Situation drauf an

    Stimmen: 872 49,7%
  • Keine Ahnung

    Stimmen: 6 0,3%

  • Umfrageteilnehmer
    1.753
Zum Thema catch and release hat der NDR mal eine Reportage gemacht. Angeln-ein Hobby mit Widerhaken hieß die glaube ich. Total releaserfeindlich Dargestellt. Die releaser wurden dabei mit Trophäenanglern verglichen. Der Ndr dreht sowieso meist Anglerfeindliche reportagen.

mfg
 
jeder "normale" Angler aber kann am Wasser seinen eigenen Verstand benutzen und zurücksetzen was er nicht haben und entnehmen was er mitnehmen will und ist dabei rechtlich auf der sicheren Seite. Und das ist auch gut so.

...ich bekomme bei solchen Aussagen Bauchschmerzen. Im Fall von Bayern heißt das: jenes Landesgesetz wurde verabschiedet, ohne sich vorher Gedanken zu machen... ob es nicht mit Bundesrecht kollidiert.

Noch wichtiger allerdings die Frage, wie es die Richter sehen, so es zu einer Anklage kommt?
Die Richter könnten argumentieren: dass ein jeder ja vor dem angeln die jeweiligen Landesgesetze kennen muss. Wer unter diesen Bedingungen nicht angeln kann... muss es eben sein lassen.

Ohne rechtskräftige Urteile in solchen Fällen, wäre ich jedenfalls schön vorsichtig.


Gruß Jörg
 
...ich bekomme bei solchen Aussagen Bauchschmerzen.

Hallo Jörg.
Ich gebe zu, ich habe die auch. Allerdings habe ich mich sowohl mit einem Juristen als auch mit einem Vertreter des NDS Landesverbandes zu dem Thema ausgiebig unterhalten und explizit erfragt ob es so richtig ist wie ich das formuliere.
Und das ist richtig so.



Im Fall von Bayern heißt das: jenes Landesgesetz wurde verabschiedet, ohne sich vorher Gedanken zu machen... ob es nicht mit Bundesrecht kollidiert.

Ob dieses Gesetz mit Bundesgesetzen kollidiert ist unerheblich. Ich behaupte das dieses Gesetz ausschliesslich der Legitimation des Angelfischens dient. Hierzu erinnere ich an ein Interview der Zeitschrift Fisch und Fang mit einem Vertreter des bayrischen LVB´s (habs so in Erinnerung) der auf die Frage des F und F Interviewers, ob die Einhaltung der Entnahmepflicht an den Gewässern auch überprüft werden soll mit einem "Nein" beantwortete.
Vllt hat jemand einen Link zu dem Interview?


Noch wichtiger allerdings die Frage, wie es die Richter sehen, so es zu einer Anklage kommt?
Die Richter könnten argumentieren: dass ein jeder ja vor dem angeln die jeweiligen Landesgesetze kennen muss. Wer unter diesen Bedingungen nicht angeln kann... muss es eben sein lassen.

Die Frage ist berechtigt. Aber. Wenn ich ans Wasser gehe um eine Forelle zu fangen und es beist doch ein Hecht, der weder mir noch meiner Frau schmeckt, für den ich also keine Verwendung habe, habe ich dann Fahrlässig gehandelt?
Wenn ich mit Wurm auf Schleie fische und es beisst ein Aal dann setze ich den aufgrund der bestens dokumentierten Gefährdungslage der Aalbestände zurück. Essen ist mir, wissend um die geringen Bestände, nicht möglich.
Würde mich ein Richter dann aufgrund einer solchen Entscheidung verurteilen?
Ich denke nicht.



Ohne rechtskräftige Urteile in solchen Fällen, wäre ich jedenfalls schön vorsichtig.

Was willst du denn machen. Das Angeln bleiben lassen?
Ich gehe Angeln, und setze alles zurück was ich nicht mitnehmen will. Ich nehme aber hin und wieder Fisch mit. Und das ist der Punkt, die Absicht mit der man ans Wasser geht. Ob man den Fisch als reines Sportgerät sieht was eben Probleme mit sich bringen kann oder ob man mit Verwertungsabsicht angeln geht. Ob man nun den Fisch ans Band bekommt auf den man aus ist oder eben nicht, das lässt sich nicht zwingend beeinflussen, für diesen Fall aber ist die Rechtslage klar. Klar und auf Seite des Anglers der am Wasser entscheidet!
 
Ist doch ganz einfach in Bayern: Jeder gefangene, nicht geschonte Fisch muss mit, bis das Fanglimit erfüllt ist oder der persönliche Bedarf gedeckt.
Ausreden wie "Ist mir zu groß" gelten nicht, weil bekannt sein sollte wie groß Süßwasserfische werden. Falls ich also nicht die Möglichkeit habe, einen 30 Pfund Karpfen zu verwerten, darf ich eben gar nicht erst ans Wasser gehen. Die Chance, dass so ein Fisch beißt, besteht schließlich immer.
Genausowenig kommt man im Zweifelsfall mit "schmeckt mir nicht" durch. Wer nicht alle denkbaren Fische essen will, oder ein Haustier hat, ist ja nicht gezwungen zu Angeln. Das Tierschutzgesetz kann man also durchaus stecken lassen.

Die Intention des Gesetzes dürfte klar sein. Einfach die üblichen Ausreden (wie in diesem Thread) von vorneherein abbügeln. Dass damit weit übers Ziel hinausgeschossen wurde, werden das FiG verantwortlichen hoffentlich irgendwann einsehen.

Außerdem wird nicht alles so heiß gegessen wie es gekocht wird. Soweit ich weiß, gab es noch nie ein Bußgeld wegen Zurücksetzens eines Fisches.


@Privatepaula
Insgesamt stimme ich deinem Beitrag zu.
Das erwähnte Interview war wohl das berühmte im AB.
 
Im Fall von Bayern [weiterer Text]

Ohne rechtskräftige Urteile in solchen Fällen, wäre ich jedenfalls schön vorsichtig.
Bis zum Richter wird das im Zweifelsfall nicht mal kommen. Ein Verstoß gegen das Rückwurfverbot ist nämlich 'nur' eine Ordnungswidrigkeit.
Als ich das letzte mal geblitzt wurde (36kmh in Zone 30) habe ich den Bußgeldbescheid bezahlt und fertig.
Der Richter macht Ordnungswidrigkeiten selten billiger.
 
@ Amanita. Deiner Argumentation stimme ich nicht zu.
Wenn es nicht möglich wäre einen küchenpassenden Fisch zu fangen hättest du recht. Da aber die Chance einen zu kleinen oder zu grossen Fisch zu fangen nicht überproportional gross ist kann ich mit gutem Gewissen angeln gehen.
Dir mag die Argumentation "zu gross" nicht gefallen, an welchen Atributen sich aber die Verwendbarkeit des Fanges für andere Angler festmachen lässt ist weder irgendwo festgeschrieben noch orientiert sie sich an deiner Meinung.
Ein Fisch der mir nicht schmeckt ist für mich nicht verwertbar, dieses ist emotional begründet und lässt sich somit auch nicht negieren.
Ich hoffe mal nicht das du dir einen Esszwang herbeiwünscht?
Im übrigen halte ich das Verfüttern von Fisch nicht für eine sinnvolle Verwertung.

Bis zum Richter wird das im Zweifelsfall nicht mal kommen. Ein Verstoß gegen das Rückwurfverbot ist nämlich 'nur' eine Ordnungswidrigkeit.

Gegen eine Ordnungswidrigkeit kann man vorgehen, das landet dann bei einem Richter. Es scheint mir als wären deine Verhaltensweisen von einem vorrauseilendem Gehorsam geprägt. Zu schnell fahren ist eins. Einen Fisch zurückzusetzen etwas gänzlich anderes.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Aussage ist schlicht und einfach komplett falsch das ich weis wie groß die Fische werden ich muss keinen Karpfen der 30pfd ist oder Hecht in der größe abschlagen wenn ich ihn fange das ist totaler Blödsinn man muss sich mal richtig erkundigen.

Ich darf sehr wohl sagen das der Fisch mir zu groß ist und ich keine 15 Kilo Fleisch verwerten kann und deswegen darf ich ihn zurücksetzten.

Gruß Martin
 
Dir mag die Argumentation "zu gross" nicht gefallen, an welchen Atributen sich aber die Verwendbarkeit des Fanges für andere Angler festmachen lässt ist weder irgendwo festgeschrieben noch orientiert sie sich an deiner Meinung.
Ein Fisch der mir nicht schmeckt ist für mich nicht verwertbar, dieses ist emotional begründet und lässt sich somit auch nicht negieren.
Die Argumentation muss mir gar nicht gefallen. Sie ist allerdings die einzig logische wenn man das Tierschutzgesetz neben das Bayerischen Fischereigesetz hält.
Es kann natürlich sein, dass die bayrischen Juristen vom Tierschutzgesetzt nichts wussten, als sie die Ausführungsverordnung verfasst haben. Vielleicht solltest du denen rechtzeitig deine Hilfe anbieten, es steht nämlich in nächster Zeit eine Revision der AVBayFiG an.

Ich hoffe mal nicht das du dir einen Esszwang herbeiwünscht?
Im übrigen halte ich das Verfüttern von Fisch nicht für eine sinnvolle Verwertung.
Einen Esszwang sehe ich eigentlich nicht. Kranke Fische kann man entsorgen.
Verfüttern finde ich dagegen durchaus sinnvoll. Kleine Rotaugen haben unterm Strich sicher eine bessere Umweltbilanz als Katzenfutter aus der Dose. warum also nicht?

Gegen eine Ordnungswidrigkeit kann man vorgehen, das landet dann bei einem Richter. Es scheint mir als wären deine Verhaltensweisen von einem vorrauseilendem Gehorsam geprägt. Zu schnell fahren ist eins. Einen Fisch zurückzusetzen etwas gänzlich anderes.
Ja nun, wenn ich weiß, dass ich zu schnell war, zahle ich. Falls ich mich dämlich anstelle, und vor Zeugen einen Fisch zurücksetze und das nicht sinnvoll ableugnen kann, zahle ich.

Falls der Fisch kein 20 Pfund Karpfen war (den würde ich eh mitnehmen), sondern ein Aitel, wo ich doch eine Forelle wollte, und die Zeugen nicht gerade Fischereiaufseher sind, dann würde ich sagen dass der Fisch eine untermaßige Forelle war.
Der zweite Fall wird allerdings praktisch kaum jemand interessieren, es geht wohl eher um die C&R-Großwildjäger unter uns. Die liefern die Beweise ja bekanntlich oft selbst.
 
Ich gebe zu, ich habe die auch. Allerdings habe ich mich sowohl mit einem Juristen als auch mit einem Vertreter des NDS Landesverbandes zu dem Thema ausgiebig unterhalten und explizit erfragt ob es so richtig ist wie ich das formuliere.
Und das ist richtig so.

mir wäre es im Interesse der bayrischen Sportsfreunde einfach lieber... jenes Gesetz schnell entsprechend anzupassen. Sonst bleiben sicherlich bei vielen Sportfreunden Zweifel.


Ob dieses Gesetz mit Bundesgesetzen kollidiert ist unerheblich. Ich behaupte das dieses Gesetz ausschliesslich der Legitimation des Angelfischens dient.
ich meine mich zu erinnern... reines C&R verbieten zu wollen, war der Ursprung!

Hierzu erinnere ich an ein Interview der Zeitschrift Fisch und Fang mit einem Vertreter des bayrischen LVB´s (habs so in Erinnerung) der auf die Frage des F und F Interviewers, ob die Einhaltung der Entnahmepflicht an den Gewässern auch überprüft werden soll mit einem "Nein" beantwortete.
Vllt hat jemand einen Link zu dem Interview?

ich kenne nur das Interview mit Manfred Braun im Anglerboard. Da wurde mir Angst und Bange.


Die Frage ist berechtigt. Aber. Wenn ich ans Wasser gehe um eine Forelle zu fangen und es beist doch ein Hecht, der weder mir noch meiner Frau schmeckt, für den ich also keine Verwendung habe, habe ich dann Fahrlässig gehandelt?
Wenn ich mit Wurm auf Schleie fische und es beisst ein Aal dann setze ich den aufgrund der bestens dokumentierten Gefährdungslage der Aalbestände zurück. Essen ist mir, wissend um die geringen Bestände, nicht möglich.
Würde mich ein Richter dann aufgrund einer solchen Entscheidung verurteilen?
Ich denke nicht.

und ich hoffe nicht. :)

Was willst du denn machen. Das Angeln bleiben lassen?
in Bayern wirst du mich erst mal nicht fischen sehen. :)


Gruß Jörg
 
Die Aussage ist schlicht und einfach komplett falsch das ich weis wie groß die Fische werden ich muss keinen Karpfen der 30pfd ist oder Hecht in der größe abschlagen wenn ich ihn fange das ist totaler Blödsinn man muss sich mal richtig erkundigen.

Ich darf sehr wohl sagen das der Fisch mir zu groß ist und ich keine 15 Kilo Fleisch verwerten kann und deswegen darf ich ihn zurücksetzten.

Gruß Martin
Der PLZ nach bist du nicht aus Bayern. Dann magst du schon recht haben, solange du zuhause angelst.

Tipp: Bevor du mal in By angelst, solltest du das Fischereigesetz lesen.
Wenn du dann schon dabei bist, fang doch einen schönen Karpfen und setze ihn zurück. Lade Privatepaula einfach zu dem Trip ein, dann kann er gleich schön filmen und ein paar Fotos machen.
Dann bittest du ihn, dich unter Vorlage der Aufnahmen bei der Polizei anzuzeigen. Wenn die dich zur Sache vernehmen, sag dass wirklich alles so war, wie Privatepaula berichtet hat, dass du aber weder große Karpfen noch Bußgelder magst, und deshalb das festgesetzte Bußgeld nicht zahlen wirst.

Mir schickst du bitte eine PN mit deinem Gerichtstermin, ich bring dann Popcorn mit und wir haben zusammen einen lustigen Vormittag im Gerichtssaal.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
mir wäre es im Interesse der bayrischen Sportsfreunde einfach lieber... jenes Gesetz schnell entsprechend anzupassen. Sonst bleiben sicherlich bei vielen Sportfreunden Zweifel.
.....
ich meine mich zu erinnern... reines C&R verbieten zu wollen, war der Ursprung!

Die Zweifel sind nachvollziebar. Allerdings ist das Gesetz so wie es ist durchaus wirksam! Damit meine ich nicht das ein massenhaftes Fischeschlachten gewünscht wäre, die Bayrischen Gesetzgeber werden da wohl auf die Vernunft des Anglers hoffen. Und eine Konkurenz mit dem Tschg kann ja somit durchaus erwünscht sein .... :augen
Ich denke auch das es bei der Gesetzgebung auch um gewisse Auswüchse ging.
 
Die Zweifel sind nachvollziebar. Allerdings ist das Gesetz so wie es ist durchaus wirksam!
Aber daran halten muss man sich nicht, weil man keine Lust dazu hat? Jetzt verstehe ich nicht mehr, was du eigentlich sagen willst.

Unterm Strich (den ziehe ich jetzt einfach mal) hoffe ich, dass diese Bestimmung über kurz oder lang gestrichen oder zumindest entschärft wird.
Außerdem wünsche ich den Anglern in den anderen Bundesländern, dass solche Paragraphen in ihren Fischereigesetzen nicht eingeführt werden.

Das ändert aber nichts an der derzeitigen Lage in Bayern; zum Glück wird das zurücksetzten in 'normalen' Fällen bisher nach meinem Wissen nicht verfolgt. Gut so.
 
Mir schickst du bitte eine PM mit deinem Gerichtstermin, ich bring dann Popcorn mit und wir haben zusammen einen lustigen Vormittag im Gerichtssaal.

Werd ich machen wenn´s soweit ist. Ich erinnere aber schonmal das ich mir das nicht aus den Fingern sauge sondern mich entsprechend informiert habe.
Bis dahin stelle ich mir die Frage was mit dir wohl los sein könnte. Obrigkeitsgläubig, geleitet von vorauseilendem Gehorsam, ein wenig änstlich scheinbar... Ganz sicher aber pessimistisch.
Bei dir denke ich immer das du zwanghaft Gleichgesinnte suchst, du bist Kochtopfangler, ist doch ok, das Gesetz ist ja auf deiner Seite. Entnimm doch Fische, iß alles was du bekommen kannst. Aber! Lass andere doch so wie sie das wollen.
 
Bis dahin stelle ich mir die Frage was mit dir wohl los sein könnte. Obrigkeitsgläubig, geleitet von vorauseilendem Gehorsam, ein wenig änstlich scheinbar... Ganz sicher aber pessimistisch.
Du solltest Psychoanalytiker werden. Am besten lässt du dich dann in Bayern nieder, da würdest du mit deinen Fähigkeiten ganz sicher Karriere machen (Mollath).
Da Unwisssenheit nicht vor Strafe schützt, sollte man das jeweils zuständige Fischereigesetz lesen und auch verstehen lernen.
Nur darum geht es. Was man dann daraus macht, ist dann eine andere Frage.

Bei dir denke ich immer das du zwanghaft Gleichgesinnte suchst, du bist Kochtopfangler, ist doch ok, das Gesetz ist ja auf deiner Seite.
Solange ich den anderen nicht sage, sie bräuchten solchen Albernheiten wie dem Fischereigesetz keine Beachtung zu schenken, kann ich wirklich tun was ich will. Danke für deine Bestätigung. In einem Fachforum sollte man aber nicht mit halbgarem Halbwissen um sich werfen, das hilft niemandem.

Können wir uns also darauf einigen, dass das Rückwurfgebot tatsächlich existiert und in Bayern gültig ist, solange jemand zusieht?
Auch darauf, dass darin nicht steht, "..außer wenn der Fisch dem Angeler nicht gefällt, nicht schmeckt, am falchen Wochentag gefangen wurde oder er einfach mal wieder keine Lust hat, Fisch zu essen,"?
Entnimm doch Fische, iß alles was du bekommen kannst. Aber! Lass andere doch so wie sie das wollen.
Keine Sorge, das werde ich! Ich mag Fisch. Und viele von anderen releaste Fische kann ich später wieder fangen. Bis auf den Teil natürlich, die nach dem Releasen eingehen. Aber die sieht man ja nicht mehr.

Was mich stört, ist, - wie du ja in einem früheren Beitrag auch vermutest - dass mir ein ungeliebtes Gesetzt aufgedrückt wurde, weil es Leute gibt, die ihre Fische nicht unauffällig und leise zurücksetzten können, sondern das ständig an die große Glocke hängen müssen.
 
Du solltest Psychoanalytiker werden. ....
Da Unwisssenheit nicht vor Strafe schützt, sollte man das jeweils zuständige Fischereigesetz lesen und auch verstehen lernen.


Vielleicht bin ich das ja.
Ansonsten bestätigst du meine Vermutung. Du hast das Zusammenspiel der bayrischen Landesfischereigesetze und dem Tierschutzgesetz eindeutig nicht verstanden!
Es ist deutlich das du etwas brauchst woran du dich festhalten kannst, dazu genügen dir sogar destruktive Gesetze. Das ist ok solange du dich damit gut fühlst aber übertrage doch deine Unsicherheit nicht auf andere.
 
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