Bis dahin stelle ich mir die Frage was mit dir wohl los sein könnte. Obrigkeitsgläubig, geleitet von vorauseilendem Gehorsam, ein wenig änstlich scheinbar... Ganz sicher aber pessimistisch.
Du solltest Psychoanalytiker werden. Am besten lässt du dich dann in Bayern nieder, da würdest du mit deinen Fähigkeiten ganz sicher Karriere machen (Mollath).
Da Unwisssenheit nicht vor Strafe schützt, sollte man das jeweils zuständige Fischereigesetz lesen und auch verstehen lernen.
Nur darum geht es. Was man dann daraus macht, ist dann eine andere Frage.
Bei dir denke ich immer das du zwanghaft Gleichgesinnte suchst, du bist Kochtopfangler, ist doch ok, das Gesetz ist ja auf deiner Seite.
Solange ich den anderen nicht sage, sie bräuchten solchen Albernheiten wie dem Fischereigesetz keine Beachtung zu schenken, kann ich wirklich tun was ich will. Danke für deine Bestätigung. In einem Fachforum sollte man aber nicht mit halbgarem Halbwissen um sich werfen, das hilft niemandem.
Können wir uns also darauf einigen, dass das Rückwurfgebot tatsächlich existiert und in Bayern gültig ist, solange jemand zusieht?
Auch darauf, dass darin
nicht steht, "..außer wenn der Fisch dem Angeler nicht gefällt, nicht schmeckt, am falchen Wochentag gefangen wurde oder er einfach mal wieder keine Lust hat, Fisch zu essen,"?
Entnimm doch Fische, iß alles was du bekommen kannst. Aber! Lass andere doch so wie sie das wollen.
Keine Sorge, das werde ich! Ich mag Fisch. Und viele von anderen releaste Fische kann ich später wieder fangen. Bis auf den Teil natürlich, die nach dem Releasen eingehen. Aber die sieht man ja nicht mehr.
Was mich stört, ist, - wie du ja in einem früheren Beitrag auch vermutest - dass mir ein ungeliebtes Gesetzt aufgedrückt wurde, weil es Leute gibt, die ihre Fische nicht unauffällig und leise zurücksetzten können, sondern das ständig an die große Glocke hängen müssen.