farmer1980
Angel Punk
HI
Ich war am 02.05.2014 mit meinem Kumpel Angeln dabei wurden wir Kontrolliert was ja kein Problem ist da wir uns immer an alles halten! Dachten wir: Die 2 FA ca 35 j. kahmen ziegten uns von weiten ihre marken 10sek und da war sie schon wieder weg kein guten Tag oder der gleichen.
Dann fingen sie an ihr wurdet gesehen wie ihr beide mit dem Boot unterwegs gewessen seit und die ruten wären noch im Wasser gewessen.
Darauf ich sofort nein stimmt nicht ich war wenn allein auf meinem Boot und meine Ruten Standen am Zelt.
Die 2 FA sagten nur ok.
Dann wollten sie unsere Papiere sehen da war alles in ordnung auser das wir nicht in jede spalte die Gewässernummer eigetragen haten sondern nur den ersten Tag und die 2 folgenten Tage mit Doppelten strichen.
Ok dachten wir kein ding machen wir das nächte mal ganz Korrekt.
Als nächstes fragen sie was wir auf unseren Ruten für Köder haben wir hatten Köderfische aus dem See dran ich 2 Ruten mit einer geteilten Rotfeder und mein Kumpel eine ca 4cm große Rotfeder mit einer Rute!
Die 2FA fragten ob sie die Köder mal sehen könnten wir klar kein Problem wir unsere Angeln reingeholt blötzlich stürmt der eine FA los und schreit zu seinem Kollegen hier hier da ist kein Herzstich gemacht ich dachte da hat sich verletzt oder irgendwas so wie der schreit und rennt!
Natürlich wollten sie wissen wie wir die Fische getötet haben da sagte ich drauf das sie eine mit dem Totschläger bekommen haben ( die Köderfische) und das ich dann einen Kiemenschnitt gemacht habe was ich auch gemacht habe das schwöre ich bei meinem Eltern.
Das glaubten die 2 FA nicht machten uns einen Eintrag ins Fangbuch bei mir ohne ihre Ausweisnummer bei meinem Kumpel mit ihrer Nummer sagten das wir Post von Landesamt bekommen verwiesen uns des Gewässers und waren weg.
Wir Total verunsichert packten die sachen und gingen nach hause.
Jetzt nach ca 6 Wochen das:
Anhörung gem.§ 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom 19 Februar 1987
Sehr geehrter Herr .... ,
Gegen sie liegt eine Anziege wegen Verstos gegen §6 Abs. 1 der Verordnung des Sächsichen Staatsministeriums für Landwirtschaft....usw vor.
Ihnen wird vorgeworfen, mit einem nicht waidgerecht getöteten Köderfisch gefischt zu haben.
Was sagt ihr dazu wie sollen wir uns verhalten, haben wir unrechtes gemacht wenn ja war das ohne Absicht und es wird so nicht wieder vorkommen oder sind die 2FA Erbsenzähler
Danke schon mal im voraus
Mfg Farmer
Ich war am 02.05.2014 mit meinem Kumpel Angeln dabei wurden wir Kontrolliert was ja kein Problem ist da wir uns immer an alles halten! Dachten wir: Die 2 FA ca 35 j. kahmen ziegten uns von weiten ihre marken 10sek und da war sie schon wieder weg kein guten Tag oder der gleichen.
Dann fingen sie an ihr wurdet gesehen wie ihr beide mit dem Boot unterwegs gewessen seit und die ruten wären noch im Wasser gewessen.
Darauf ich sofort nein stimmt nicht ich war wenn allein auf meinem Boot und meine Ruten Standen am Zelt.
Die 2 FA sagten nur ok.
Dann wollten sie unsere Papiere sehen da war alles in ordnung auser das wir nicht in jede spalte die Gewässernummer eigetragen haten sondern nur den ersten Tag und die 2 folgenten Tage mit Doppelten strichen.
Ok dachten wir kein ding machen wir das nächte mal ganz Korrekt.
Als nächstes fragen sie was wir auf unseren Ruten für Köder haben wir hatten Köderfische aus dem See dran ich 2 Ruten mit einer geteilten Rotfeder und mein Kumpel eine ca 4cm große Rotfeder mit einer Rute!
Die 2FA fragten ob sie die Köder mal sehen könnten wir klar kein Problem wir unsere Angeln reingeholt blötzlich stürmt der eine FA los und schreit zu seinem Kollegen hier hier da ist kein Herzstich gemacht ich dachte da hat sich verletzt oder irgendwas so wie der schreit und rennt!
Natürlich wollten sie wissen wie wir die Fische getötet haben da sagte ich drauf das sie eine mit dem Totschläger bekommen haben ( die Köderfische) und das ich dann einen Kiemenschnitt gemacht habe was ich auch gemacht habe das schwöre ich bei meinem Eltern.
Das glaubten die 2 FA nicht machten uns einen Eintrag ins Fangbuch bei mir ohne ihre Ausweisnummer bei meinem Kumpel mit ihrer Nummer sagten das wir Post von Landesamt bekommen verwiesen uns des Gewässers und waren weg.
Wir Total verunsichert packten die sachen und gingen nach hause.
Jetzt nach ca 6 Wochen das:
Anhörung gem.§ 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom 19 Februar 1987
Sehr geehrter Herr .... ,
Gegen sie liegt eine Anziege wegen Verstos gegen §6 Abs. 1 der Verordnung des Sächsichen Staatsministeriums für Landwirtschaft....usw vor.
Ihnen wird vorgeworfen, mit einem nicht waidgerecht getöteten Köderfisch gefischt zu haben.
Was sagt ihr dazu wie sollen wir uns verhalten, haben wir unrechtes gemacht wenn ja war das ohne Absicht und es wird so nicht wieder vorkommen oder sind die 2FA Erbsenzähler
Danke schon mal im voraus
Mfg Farmer