Nordsee: Aal Schonzeit für 2024 und 2025 beschlossen
Zum Schutz der Aalbestände wurde seitens der Bundesregierung ein Aal Schonzeit für die Erwerbsfischerei in der Nordsee erlassen, um die Blankaale in der Abwanderungsphase zu schützen. Das Aalangeln in Nord- und Ostsee und den angrenzenden Brackwassergebieten bleibt nach wie vor verboten.