Zum Schutz der Aalbestände wurde seitens der Bundesregierung ein Aal Schonzeit für die Erwerbsfischerei in der Nordsee erlassen, um die Blankaale in der Abwanderungsphase zu schützen. Das Aalangeln in Nord- und Ostsee und den angrenzenden Brackwassergebieten bleibt nach wie vor verboten.
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