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Größe
2405 ha
Durchschnittstiefe
103 m
Tiefe max
150 m
Länge
15.5 km
Untergrund
  • kiesig
  • sandig
  • steinig
Verbote
  • Nachtfischen
Angelarten & Zielfische
Bootsangeln, Fliegenfischen, Hegene Angeln, Posenangeln, Schleppangeln, Spinnfischen, Forellenangeln, Hechtangeln, Renkenangeln, Saiblingsangeln

Der Walensee, gelegen in den Kantonen St. Gallen und Glarus, ist ein beeindruckender Alpensee in den östlichen Voralpen der Schweiz. Der Walensee bietet nicht nur ein malerisches Panorama, sondern auch vielfältige Möglichkeiten und Herausforderungen für Angler, die sich auf die besonderen Bedingungen dieses nährstoffarmen Sees einlassen möchten.

Mit einer Fläche von 24 km² und einer maximalen Tiefe von 151 Metern bietet er ein anspruchsvolles Angelrevier. Der See wird von der Linth gespeist und entwässert. Sein nährstoffarmer Charakter verleiht ihm eine besondere Wasserqualität und einen natürlichen Fischbestand.

Fischarten am Walensee

Der Walensee ist ein nährstoffarmer Alpensee und beherbergt vorwiegend Salmoniden, darunter Seeforellen, Saiblinge und Renken. Daneben gibt es natürlich auch Hechte, Barsche und verschiedene Weißfische, die sich im klaren Wasser des Sees tummeln.

Angeln am Walensee

Der Walensee ist als anspruchsvolles Angelgewässer bekannt. Die Angelzeiten am Walensee sind in der Sommerzeit von 4 Uhr morgens bis 23 Uhr und in der Winterzeit von 5 Uhr morgens bis 22 Uhr. Lediglich das Quappen angeln ist jederzeit möglich. Das Bootsangeln ist von einer halben Stunde vor Sonnenaufgang bis eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang gestattet.

Am Walensee kommen zahlreiche Angelarten in Frage. Beliebt ist das Hegene Angeln auf Felchen oder Saiblinge. Mit der Schlepprute geht es vor allem auf Seeforellen, Saiblinge oder Hechte. Barsche lassen sich mit Hegene oder Spinnrute fangen. Grundangeln mit Wurm oder Fischfetzen hingegen bringt vor allem Trüschen ans Band.

  • Beim Uferangeln dürfen zwei Angelruten verwendet werden.
  • Beim Bootsangeln können sogar drei Ruten zum Einsatz kommen.
  • Schleppangeln ist mit bis zu acht Anbiss-Stellen möglich. Seehunde dürfen maximal 40 Meter neben dem Boot laufen. Schleppangeln ist von Anfang Oktober bis zum Beginn der Seeforellensaison verboten. Tiefenschlepprollen und Downrigger müssen mindesten 50 meter Abstand vom Ufer haben

Tote Köderfische dürfen verwendet werden, allerdings dürfen diese nur aus dem Walensee kommen. Köfis für den Eigenbedarf können mit Senke, Flaschenfalle oder Köderfischreuse gefangen werden. Angelruten sind immer zu beaufsichtigen. Schonzeiten und Mindestmaße müssen beim Angeln am Walensee natürlich eingehalten werden.

Sperr- und Schongebiete

Innerhalb bestimmter Bereiche ist das Angeln am Walensee vollständig untersagt. Dazu gehören die Einmündungen der Seez und der Glarner Linth in der Zeit vom 1. September bis 25. Dezember, wobei ein entsprechender Radius um die Mündungen einzuhalten ist (Seez 150m, Linth 200m).

Patentfischerei

Zum Angeln wird am Walensee ein Patent benötigt. Je nach Kanton, St. Gallen oder Glarus, muss das passende Patent erworben werden. Es gibt Uferpatente, Bootspatente, Jugendpatente und Gastpatente. Voraussetzung für den Erwerb eines Patents ist in der Regel ein SaNa Sachkunde-Nachweis. Ein deutscher Fischereischein wird normalerweise als Nachweis anerkannt. Angler sind verpflichtet, eine Fangstatistik zu führen.

Patente für St. Gallen bekommt man etwa im Webshop oder bei den Schaltern der Gemeinden Walenstadt und Weesen. Weitere Infos findet man auf der Website des Kanton St. Gallen.

Patente für den Kanton Glarus bekommt man bei verschiedenen Ausgabestellen, Jahrespatente nur beim Departement Bau und Umwelt, Abteilung Jagd und Fischerei. Außerdem bekommt man die Patente online. Weitere Infos bekommst Du auf der Website des Kanton Glarus.

Freiangelrecht am Walensee

Am Walensee kann in beiden Kantonen vom Ufer aus ohne Patent gefischt werden. Dabei ist eine Angelrute oder Schnur mit einem einzigen Köder und einfachem Haken ohne Widerhaken erlaubt. Gestattet sind natürliche und pflanzliche Köder und künstliche Fliegen bis zur Hakengröße 8, jedoch keine Köderfische. Für das Angeln an Fließgewässern oder vom Boot aus ist ein Patent sowie ein Fähigkeitsnachweis (SaNa) erforderlich.

Anbieter & Angelkarten

Bewirtschafter
Angelkarten-Ausgabestellen

Hinweis: Die oben dargestellten Angelkarten-Ausgabestellen sind zum Teil über den Gewässer-Bewirtschafter oder Anglerverband verknüpft worden. Im folgenden Feld können nur die direkten Verknüpfungen bearbeitet werden.

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