Fischtöter
Profi-Petrijünger
Wenn ich das richtig sehe, dann gehört der Schildower Kiesteich mit zum NSG Tegeler Fließtal und dann wäre es gem. § 4 Pt. 12 der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Tegeler Fließtal“ verboten "Wasserfahrzeuge aller Art einschließlich Surfbretter oder Luftmatratzen zu benutzen".
Zur Verorndung: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/nsgtegelerfliesstal_2015
Ich habe mal in der Karte eine Markierung an der Stelle gesetzt wo ich denke, dass sich der Kiesteich befindet:
Mit Gewissheit kann die Frage ob der Kiesteich mit zum NSG gehört oder nicht sicherlich der Landesanglerverband beantworten.
Aber mal ganz ehrlich; an dem Tümpel braucht man nicht wirklich ein Wassergefährt.
Zur Verorndung: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/nsgtegelerfliesstal_2015
Ich habe mal in der Karte eine Markierung an der Stelle gesetzt wo ich denke, dass sich der Kiesteich befindet:
Mit Gewissheit kann die Frage ob der Kiesteich mit zum NSG gehört oder nicht sicherlich der Landesanglerverband beantworten.
Aber mal ganz ehrlich; an dem Tümpel braucht man nicht wirklich ein Wassergefährt.