Hallo,
wollte gern mal wissen,
ob ich an einem Weiher(Saarland), der einem örtlichen Bauern gehört und sich auch auf dessen Grundstück befindet, ich nachts angeln darf...?
Oder braucht der Besitzer(Bauer) auch eine Ausnahmegenehmigung der Fischereibehörde auch wenn der Weiher sich auf seinem eigenen Grund und Boden befindet...?
Ich meine mich noch von meiner Fischereiprüfung im letzten Jahr zu erinnern,
das das Nachtangelverbot(Saarland) nur für Gewässer gilt, die auf öffentlichen Geländen liegen,sprich also die normalen Angelvereine,
da diese wie ich denke ja keine Besitzer sind, sondern wohlmöglich nur Pächter und die Gewässer dem Land gehören..., oder bring ich da jetzt was durcheinander....?
viele Grüße und danke für eure Hilfe:
Mekong
wollte gern mal wissen,
ob ich an einem Weiher(Saarland), der einem örtlichen Bauern gehört und sich auch auf dessen Grundstück befindet, ich nachts angeln darf...?
Oder braucht der Besitzer(Bauer) auch eine Ausnahmegenehmigung der Fischereibehörde auch wenn der Weiher sich auf seinem eigenen Grund und Boden befindet...?
Ich meine mich noch von meiner Fischereiprüfung im letzten Jahr zu erinnern,
das das Nachtangelverbot(Saarland) nur für Gewässer gilt, die auf öffentlichen Geländen liegen,sprich also die normalen Angelvereine,
da diese wie ich denke ja keine Besitzer sind, sondern wohlmöglich nur Pächter und die Gewässer dem Land gehören..., oder bring ich da jetzt was durcheinander....?
viele Grüße und danke für eure Hilfe:
Mekong