Allgemeine Seeordnung für den Schnackensee
1. Der Erlaubnisschein berechtigt zum Fischen im Schnackensee. Dies ist nur Personen gestattet, die im berechtigen
Besitz eines staatlichen Fischereischeines und einen auf ihren Namen lautenden Erlaubnisscheines sind.
2. Fangzeiten sind am Aushang an der Straße, vor der Bier-und Imbissstube einzusehen. Parken am Gewässer sowie
Angelplatzreservierung ist frühestens eine Stunde vor Angelbeginn gestattet. Das Parken ist nur an den dafür zulässen
Stellen erlaubt.
3. Es darf nur mit 2 Handangeln mit je einer Anbissstelle geangelt werden. Beim Entfernen der Angelstelle sind die
Handangeln aus dem Wasser zu nehmen. Hältern von Fischen zu Demonstrationszwecken sowie das Fischen auf
Friedfische mit multifiler (geflochtener) Schnur ist verboten.
4. Drilling, Zwilling, Stahlvorfach, Gaff, Senknetz, Taubel, Blinkern, Wobbeln und Schleppen sowie der lebende Köderfisch sind nicht erlaubt. Es ist erwünscht, mit Schonhaken oder angedrücktem Widerhaken zu fischen. Die entsprechenden
Geräte zur waidgerechten Landung der Fische sind jederzeit mitzuführen (Kescher, Löseschere, Rachensperre).
Abhak- matte ist Pflicht. Nicht waidgerecht gefangene Fische (von außen gehakt) müssen sofort schonend
zurückgesetzt werden. Um die Mitführung von Desinfektionsmittel zur Behandlung von eventuell verletzten Fischen
wird gebeten.
5. Jeder Angler hat seinen Angelplatz sauber zu halten und zu verlassen. Das Anlegen von Feuerstellen ist verboten.
6. Je Fangtag dürfen nur zwei Karpfen und ein Raubfisch (Waller, Zander oder Hecht) gefangen bzw. gehältert und
mitgenommen werden. Alle anderen Fischarten unterliegen keiner Fangmeldebeschränkung.
Untermaßige Fische sind: • Hechte unter 50 cm • Schleien unter 26 cm • Zander unter 50 cm • Schied unter 40 cm • Aal
unter 50 cm • Karpfen unter 35 cm. Untermaßige Fische müssen ebenso wie in der gesetzlichen Schonzeit gefangene
Fische sofort in das Gewässer zurückgesetzt werden. Waller mit einem Fanggewicht von bis zu 10 kg können ohne
Vergütung mitgenommen werden.
Waller mit höherem Gewicht müssen pro kg mit 15,00 Euro bezahlt werden. Karpfen und Grasfische mit einem Fanggewicht von bis zu 3 kg können ohne Vergütung mitgenommen werden, Karpfen mit einem höheren Gewicht müssen pro kg mit 8,00 Euro bezahlt werden.
7. Alle gefangenen Fische sind, sobald sie in Besitz (Eimer, Kescher, Rucksack etc.) genommen wurden sofort nach
dem Fang in den Erlaubnisschein mit Länge (angegeben in cm) und Gewicht (angegeben in kg) mit Kugelschreiber
einzutragen. Die erforderlichen Utensilien, also Schreibgerät, Maßband und Waage, hat der Erlaubnisscheininhaber
mit sich zu führen. Die gefangenen Fische dürfen nur am ausgewiesenen Fischschlachtplatz ausgewaidet werden.
Gemeinschaftliches Hältern von Fischen zusammen mit anderen Anglern ist nicht erlaubt.
8. Das Ausbringen von Futter und Angelködern ist nur vom Ufer aus gestattet. Das An- und Beifüttern ist zur Sicherung
der Gewässerqualität nur in eingeschränktem Umfang während des Angelns gestattet.
9. Der Anweisung der Kontrollorgane ist unbedingt Folge zu leisten.
10. Die gesetzlichen Bestimmungen des Fischereigesetzes für Bayern (BayFiG) und des Tierschutzgesetzes sind einzuhalten. Dieses Gesetz ersehen Sie im Aushang an der Fischerhütte, bei den Toiletten.
11. Mindesmaße, Schonzeiten und sonstige Bestimmungen richten sich nach der Verordnung zur Ausführung des
Fischereigesetzes für Bayern und der Bezirksfischereiverordnung des Bezirks Mittelfranken.
12. Bei Verstoß gegen die allgemeine Seeordnung oder die gesetzlichen Vorschriften ist die ordentlich Kündigung
des Erlaubnisscheines ohne Angabe von Gründen möglich. Die Kündigung kann mündlich erfolgen. Für den Fall von
wiederholten Verstößen und/oder vorheriger Abmahnung ist bei erneutem Verstoß die außerordentliche und fristlose
Kündigung des Rechtsverhältnisses möglich. Für diesen Fall hat der Angler sofort das Fischen einzustellen und
seinen Erlaubnisschein herauszugeben sowie sich vom Schnackensee zu entfernen. Schadenersatzforderungen wegen ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung, gleichgültig ob berechtigt oder nicht, sind ausgeschlossen.
13. Durch die Unterschrift des Erlaubnisscheines durch den Inhaber oder dessen Stellvertreters erkennt dieser die
allgemeine Seeordnung an.
14. Die Fangliste ist nach Beendigung des Angelns in einen der am Gewässer befindlichen Briefkästen einzuwerfen.
Preisliste - Fischen am Schnackensee
Tageskarte10,00 Euro
Nachtkarte15,00 Euro
Wochenende (Freitag 12:00 Uhr - Sonntag 12:00 Uhr) inkl. Nächte
45,00 Euro
Wochenkarte (7 Tage + 6 Nächte)
150,00 Euro
Jahreskarte280,00 Euro
Buchungsgebühr (pro Platz / pro Person / pro Tag)*
5,00 Euro