Sorry Jack the Knife, aber wo genau steht da jetzt was von Licht/künstlichem Licht/Knicklicht ?????
Bin wirklich kein Paragraphenreiter oder sowas, aber ich finde da nichts und demnach müsste es doch in Bayern erlaubt sein !?!?!?
Kann das bitte einer endgültig für qwerkopp klären, ob es erlaubt ist oder nicht, oder mir sagen wo mein Fehler war ?
§ 12 Verbotene Fangarten, Fanggeräte und Fangvorrichtungen
(1) Verboten sind
1. das Fischen unter Verwendung von
a) Sprengstoffen, Giften, Schußwaffen, Abzugseisen, Schlingen, Reißangeln, freitreibenden Angeln, Netzfallen, Fischgabeln (insbesondere Harpunen, Gern), Speeren und groben Werkzeugen,
b) Betäubungsmitteln und Lichtquellen,
2. das Anlegen neuer Aalfänge (ortsgebundene Selbstfänge) und das Einbringen zusätzlicher Aalschokker und Aalhamen,
3. das Fischen mit dem lebenden Köderfisch,
4. das Fischen, Fernhalten, Scheuchen oder Abweisen von Fischen unter Verwendung von elektrischem Strom;
So , hier hast du den Paragraphen , der dies klärt oder welcher weiter ausholt!
Zufrieden?
§12 1b "Lichtquelle"!
Weiß zwar nicht, warum hier im Board §12 derselbe ist , wie in der Liste §15, aber egal, verboten ist verboten, fertig aus!
Könnte aber sein, weil die PDF die noch nichtamtliche Lesefassung ist und noch überarbeitet werden muß/sollte!!