FM Henry
Super-Profi-Petrijünger
Für alle Kutter und Brandungsangler in Schleswig - Hostein
Das neue Fischereigesetz für Schleswig-Holstein ist am 25. November 2011 in Kraft getreten.
Dabei ist Paragraph 29 zu beachten.
§ 29:
Künftig müssen auch Bürger aus anderen Bundesländern Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein entrichten - auch wenn sie im Besitz eines gültigen Fischereischeins ihres Bundeslandes sind. Diese Regelung kann derzeit noch nicht vollzogen werden, da mit der Novelle der LFischG-DVO erst die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Bis zum Inkrafttreten einer neuen LFischG-DVO braucht daher nichts unternommen zu werden!
http://www.schleswig-holstein.de/Um...erungen_LFischG/Aenderungen_LFischG_node.html
Auf meine gestrige Anfrage an Herrn Dr. Roland Lemcke von der oberen Fischereibehörde bekam ich die Auskunft, dass eine jährliche Fischereiabgabe von 10 Euro vorgesehen ist, welche aber erst ab ca. Ostern eingeführt wird, da die Bürokratie erst mal den dazugehörigen Verwaltungsakt hochfahren muss.
Noch darf ohne Fischereiabgabe geangelt werden.
Gruß Henry
Das neue Fischereigesetz für Schleswig-Holstein ist am 25. November 2011 in Kraft getreten.
Dabei ist Paragraph 29 zu beachten.
§ 29:
Künftig müssen auch Bürger aus anderen Bundesländern Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein entrichten - auch wenn sie im Besitz eines gültigen Fischereischeins ihres Bundeslandes sind. Diese Regelung kann derzeit noch nicht vollzogen werden, da mit der Novelle der LFischG-DVO erst die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Bis zum Inkrafttreten einer neuen LFischG-DVO braucht daher nichts unternommen zu werden!
http://www.schleswig-holstein.de/Um...erungen_LFischG/Aenderungen_LFischG_node.html
Auf meine gestrige Anfrage an Herrn Dr. Roland Lemcke von der oberen Fischereibehörde bekam ich die Auskunft, dass eine jährliche Fischereiabgabe von 10 Euro vorgesehen ist, welche aber erst ab ca. Ostern eingeführt wird, da die Bürokratie erst mal den dazugehörigen Verwaltungsakt hochfahren muss.
Noch darf ohne Fischereiabgabe geangelt werden.
Gruß Henry