Größe
Tiefe max
Länge
Untergrund
- kiesig
- sandig
- steinig
Natur- und Landschaftsschutz
Angelarten & Zielfische
Fischbestand
Der Sempachersee liegt bei Sursee bei 6204 Sempach im Schweizer Kanton Luzern, ist ein bedeutendes Gewässer für Angler. Aufgrund der vielen privat abgezäunten Uferbereiche empfiehlt sich am Sempachersee das Bootsangeln, besonders da weite Teile des Seeufers nicht öffentlich zugänglich sind.
Gewässerdaten
Der Sempachersee erstreckt sich über eine Größe von 1.450 Hektar. Er hat eine Länge von 7,5 Kilometern und erreicht eine maximale Tiefe von 87 Metern. Sein Umfang beträgt 19,8 Kilometer. Der mittlere Wasserabfluss beläuft sich auf 1,28 Kubikmeter pro Sekunde.
Fischarten
Am Sempachersee können Angler auf eine Vielzahl von Fischarten hoffen, darunter verschiedene Salmoniden wie Bachforellen und Seeforellen und natürlich Felchen. An Raubfischen sind Hechte, Barsche, Zander und Welse vertreten. Verschiedene Weißfischarten wie Rotaugen, Döbel, Lauben, Brassen und vereinzelt Barben oder Hasel kommen ebenfalls vor. Weitere Kleinfischarten sind Kaulbarsche, Sonnenbarsche und Gründlinge. Diese Vielfalt macht das Angeln am Sempachersee zu einem attraktiven Angelrevier.
Angeln am Sempachersee
Am Semperacher See kommen verschiedene Angelarten in Frage. Beliebt ist das Schleppangeln und das Spinnfischen, aber auch das Angeln mit Hegene wird häufig praktiziert. Der Sempachersee bietet somit ein vielfältiges aber auch reguliertes Angelrevier mit reichhaltigem Fischbestand.
Beim Angeln am Sempachersee sind natürlich einige Regularien zu beachten. Für verschiedene Fischarten gelten spezifische Schonzeiten und Mindestmaße. Zum Beispiel haben Forellen eine Schonzeit vom 1. Oktober bis 25. Dezember mit einem Mindestmaß von 35 cm. Auch für andere Arten wie Hecht und Zander gelten ähnliche Regelungen, die zum Schutz der Bestände beitragen.
Fischereiausübung und Patentsystem
Beim Angeln am Sempachersee gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bundes und des Kantons Luzern. Weiterhin gelten die Weisungen der Dienststelle Landwirtschaft und Wald, Abteilung Natur, Jagd und Fischerei. Auch der Fischereiverein Sempachersee ist am See aktiv.
Um in den verschiedenen Gewässern des Kantons Luzern fischen zu können, ist ein Fischereipatent erforderlich. Ein Jahrespatent können nur Angler mit einem gültigen Sportfischerbrevet und einem Sachkundenachweis (SaNa) erwerben, während Tages-, Wochen- oder Monatspatente auch ohne diesen Nachweis erhältlich sind.
Patente können online bestellt werden. Patentinhaber sind verpflichtet, eine Fischfangstatistik zu führen, die bis zum 15. Januar des Folgejahres eingereicht werden muss. Die Fangbücher werden zusammen mit der Lizenz ausgegeben und müssen vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt sein.
- Patent A erlaubt das Angeln mit Fliegenrute, Spinnrute sowie das Grundangeln und Posenfischen. Es dürfen maximal zwei Angelruten verwendet werden. Auch die Hegenenfischerei ist mit zwei Ruten erlaubt und jeweils 6 Anbisstellen.
- Patent B bezieht sich auf das Schleppangeln mit Ruten oder händisch geführte Ködern. Pro Boot sind sechs Anbiss-Stellen erlaubt. Seehunde dürfen verwendet werden.
Die Verwendung von Widerhaken ist beim Freiangeln nicht gestattet und nur mit gültiger Lizenz und SaNa-Ausweis erlaubt. Tote Köderfische dürfen verwendet werden, müssen jedoch aus dem Sempachersee stammen. Senke und Köderfisch-Flasche dürfen zum Köderfischfang verwendet werden.
Freiangelrecht
Am Sempachersee ist das Angeln mit einer einfachen Angelrute samt Einzelhaken ohne Widerhaken erlaubt. Angeln ist von öffentlich zugänglichen Ufern, Brücken und Stegen aus möglich – und das Ganze ohne Angelkarte bzw. Patent oder sonstige Kosten. Dabei sind nur Naturköder wie Würmer, Maden oder auch Brot erlaubt. Köderfische sind beim Freiangeln verboten.
Zeitliche und örtliche Einschränkungen
Am See gibt es einige Angelverbotszonen, vor allem in den Naturvorranggebieten, die sich an den Ufern des Sempachersee finden. Diese Gebiete dürfen nicht beangelt oder betreten werden. Bootsangeln ist dort nur vom ruhig verankerten Schiff aus in festgelegten Zeitfenstern erlaubt. Zum Beispiel ist das Angeln im Zellmoos, Juchmoos und Schliechti vom 15. August bis 15. November erlaubt, während im Schorenmoos vom 16. August bis 31. März gefischt werden darf.
Sempachersee – Bild von Krol:k, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons, bearbeitet von fisch-hitparade.de
Sempachersee – Bild von Yves Knupp, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons, bearbeitet von fisch-hitparade.de
Sempachersee – Bild von Rucci, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons, bearbeitet von fisch-hitparade.de
Sempachersee – Bild von Ralph Reichelt, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons, bearbeitet von fisch-hitparade.de
Sempachersee – Bild von Roland Zumbühl, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons, bearbeitet von fisch-hitparade.de
Sempachersee – Bild von 80686, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons, bearbeitet von fisch-hitparade.de
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