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Größe
8.00 ha
Durchschnittstiefe
2.50 m
Untergrund
  • kiesig

Der Schnackensee ist circa sechs bis sieben Hektar groß und durchschnittlich rund 2,5 Meter tief. Es handelt sich hierbei um einen reinen Angelsee, der vom Angelzentrum Schnackensee bewirtschaftet wird. Das für seinen Großfischbestand bekannte Gewässer zieht viele Angler an, entsprechend hoch ist der Andrang, um am Schnackensee zu angeln. Es ist daher ratsam, einen der ausgewiesenen Angelplätze rund um den See bereits im Voraus zu buchen. Es sind Tages- und 3-Tages-Karten erhältlich. Angeln am Schnackensee ist jeweils von 6 Uhr bis 21 Uhr möglich. Nachtkarten müssen extra erworben werden. Übernachtungsmöglichkeiten bietet eine auf dem Gelände befindliche Pension. Der See liegt bei Gunzenhausen in Mittelfranken, mitten im Fränkischen Seenland.

Fischbestand am Schnackensee

Zu den Fischarten, die sich am Schnackensee Gunzenhausen angeln lassen, gehören Aal, Barsch, Hecht, Zander, Karpfen, Waller, Schleie, Rapfen, Döbel, Brasse und verschiedene Weißfischarten.

Rund ums Gewässer

Nördlich von Gunzenhausen, einer Stadt im mittelfränkischen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, befindet sich der Schnackensee. Das Gewässer liegt damit in der Region Westmittelfranken und damit mitten im Fränkischen Seenland, am südöstlichen Rand der Frankenhöhe. Am Schnackensee Gunzenhausen ist angeln gut möglich. Geprägt ist die Region, in der sich das Gewässer befindet, von Wiesen und Hügeln. Gespeist wird das Gewässer vom Laubenzedeler Mühlbach, der das Gewässer durchfließt. Zusätzlich wird das Gewässer vom Geislohergraben gespeist. Es handelt sich bei diesem Gewässer um ein Stillgewässer, das über die beiden Bäche mit den anderen etwas weiter nördlich liegenden Gewässern verbunden ist. Nördlich dieser Gewässer befindet sich ein Campingplatz und eine Hotelanlage. Der Zugang zum Gewässer wird dabei über mehrere Feldwege sichergestellt, die befahren werden können. An der Hotelanlage und am beziehungsweise auf dem Campingplatz befinden sich zahlreiche Parkplätze. An dem Feldweg, der das Gewässer westlich flankiert, befindet sich auf der linken Straßenseite ein Kiosk. Das nordwestliche Ufer ist von einem Damm geprägt und von einem lockeren Baumbestand. Hinter dem Damm beginnt das Südufer eines weiteren, etwas nördlich gelegenen Gewässers. Vom Nordostufer und Südwestufer aus ragen zwei Landzungen ins Wasser, die bewaldet sind. Die Uferbereiche des Gewässers werden dabei von einem schmalen Baumstreifen gesäumt. Das Nordostufer ist wie eine Bucht geformt und läuft schmal zu. Plätze, um entspannt am Schnackensee zu angeln, sollten sich ausreichend finden lassen.

Anbieter & Angelkarten

Angel Szene

Ansbacher Str. 11B, 91710 Gunzenhausen

Breitis Anglertreff

Am Lindermer 1, 91710 Gunzenhausen

Ingos Angelbucht

Am Sportplatz 4, 91732 Merkendorf

Ferienhof am Büchelberg

Büchelberg 128, 91710 Gunzenhausen

Altmühlsee Camping Herzog

Seestraße 12, 91710 Gunzenhausen-Wald

Ferienhof Watzka

Pflaumfeld 66, 91710 Gunzenhausen

Gästehaus Andrea

Mühlweg 4, 91729 Obererlbach

Seecamping Langlau

Seestraße 30, 91738 Pfofeld-Langlau

Ferienhof Hofer

Hauptstraße 52, 91720 Absberg

Angelzentrum Schnackensee

Schnackenmühle 1, 91710 Gunzenhausen

Bewirtschafter
Angelkarten-Ausgabestellen

Hinweis: Die oben dargestellten Angelkarten-Ausgabestellen sind zum Teil über den Gewässer-Bewirtschafter oder Anglerverband verknüpft worden. Im folgenden Feld können nur die direkten Verknüpfungen bearbeitet werden.

Händler
Bootsverleihe
Unterkünfte
Freizeit-Orte
Guidings

Fänge (9)

Forum (211 Beiträge)

Allgemeine Seeordnung für den Schnackensee


1. Der Erlaubnisschein berechtigt zum Fischen im Schnackensee. Dies ist nur Personen gestattet, die im berechtigen
Besitz eines staatlichen Fischereischeines und einen auf ihren Namen lautenden Erlaubnisscheines sind.

2. Fangzeiten sind am Aushang an der Straße, vor der Bier-und Imbissstube einzusehen. Parken am Gewässer sowie
Angelplatzreservierung ist frühestens eine Stunde vor Angelbeginn gestattet. Das Parken ist nur an den dafür zulässen
Stellen erlaubt.

3. Es darf nur mit 2 Handangeln mit je einer Anbissstelle geangelt werden. Beim Entfernen der Angelstelle sind die
Handangeln aus dem Wasser zu nehmen. Hältern von Fischen zu Demonstrationszwecken sowie das Fischen auf
Friedfische mit multifiler (geflochtener) Schnur ist verboten.

4. Drilling, Zwilling, Stahlvorfach, Gaff, Senknetz, Taubel, Blinkern, Wobbeln und Schleppen sowie der lebende Köderfisch sind nicht erlaubt. Es ist erwünscht, mit Schonhaken oder angedrücktem Widerhaken zu fischen. Die entsprechenden

Geräte zur waidgerechten Landung der Fische sind jederzeit mitzuführen (Kescher, Löseschere, Rachensperre).
Abhak- matte ist Pflicht. Nicht waidgerecht gefangene Fische (von außen gehakt) müssen sofort schonend
zurückgesetzt werden. Um die Mitführung von Desinfektionsmittel zur Behandlung von eventuell verletzten Fischen
wird gebeten.

5. Jeder Angler hat seinen Angelplatz sauber zu halten und zu verlassen. Das Anlegen von Feuerstellen ist verboten.

6. Je Fangtag dürfen nur zwei Karpfen und ein Raubfisch (Waller, Zander oder Hecht) gefangen bzw. gehältert und
mitgenommen werden. Alle anderen Fischarten unterliegen keiner Fangmeldebeschränkung.
Untermaßige Fische sind: • Hechte unter 50 cm • Schleien unter 26 cm • Zander unter 50 cm • Schied unter 40 cm • Aal
unter 50 cm • Karpfen unter 35 cm. Untermaßige Fische müssen ebenso wie in der gesetzlichen Schonzeit gefangene
Fische sofort in das Gewässer zurückgesetzt werden. Waller mit einem Fanggewicht von bis zu 10 kg können ohne
Vergütung mitgenommen werden.

Waller mit höherem Gewicht müssen pro kg mit 15,00 Euro bezahlt werden. Karpfen und Grasfische mit einem Fanggewicht von bis zu 3 kg können ohne Vergütung mitgenommen werden, Karpfen mit einem höheren Gewicht müssen pro kg mit 8,00 Euro bezahlt werden.

7. Alle gefangenen Fische sind, sobald sie in Besitz (Eimer, Kescher, Rucksack etc.) genommen wurden sofort nach
dem Fang in den Erlaubnisschein mit Länge (angegeben in cm) und Gewicht (angegeben in kg) mit Kugelschreiber
einzutragen. Die erforderlichen Utensilien, also Schreibgerät, Maßband und Waage, hat der Erlaubnisscheininhaber
mit sich zu führen. Die gefangenen Fische dürfen nur am ausgewiesenen Fischschlachtplatz ausgewaidet werden.
Gemeinschaftliches Hältern von Fischen zusammen mit anderen Anglern ist nicht erlaubt.

8. Das Ausbringen von Futter und Angelködern ist nur vom Ufer aus gestattet. Das An- und Beifüttern ist zur Sicherung
der Gewässerqualität nur in eingeschränktem Umfang während des Angelns gestattet.

9. Der Anweisung der Kontrollorgane ist unbedingt Folge zu leisten.

10. Die gesetzlichen Bestimmungen des Fischereigesetzes für Bayern (BayFiG) und des Tierschutzgesetzes sind einzuhalten. Dieses Gesetz ersehen Sie im Aushang an der Fischerhütte, bei den Toiletten.

11. Mindesmaße, Schonzeiten und sonstige Bestimmungen richten sich nach der Verordnung zur Ausführung des
Fischereigesetzes für Bayern und der Bezirksfischereiverordnung des Bezirks Mittelfranken.

12. Bei Verstoß gegen die allgemeine Seeordnung oder die gesetzlichen Vorschriften ist die ordentlich Kündigung
des Erlaubnisscheines ohne Angabe von Gründen möglich. Die Kündigung kann mündlich erfolgen. Für den Fall von
wiederholten Verstößen und/oder vorheriger Abmahnung ist bei erneutem Verstoß die außerordentliche und fristlose
Kündigung des Rechtsverhältnisses möglich. Für diesen Fall hat der Angler sofort das Fischen einzustellen und
seinen Erlaubnisschein herauszugeben sowie sich vom Schnackensee zu entfernen. Schadenersatzforderungen wegen ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung, gleichgültig ob berechtigt oder nicht, sind ausgeschlossen.

13. Durch die Unterschrift des Erlaubnisscheines durch den Inhaber oder dessen Stellvertreters erkennt dieser die
allgemeine Seeordnung an.

14. Die Fangliste ist nach Beendigung des Angelns in einen der am Gewässer befindlichen Briefkästen einzuwerfen.



Preisliste - Fischen am Schnackensee


Tageskarte10,00 Euro
Nachtkarte15,00 Euro
Wochenende (Freitag 12:00 Uhr - Sonntag 12:00 Uhr) inkl. Nächte
45,00 Euro
Wochenkarte (7 Tage + 6 Nächte)
150,00 Euro
Jahreskarte280,00 Euro
Buchungsgebühr (pro Platz / pro Person / pro Tag)*
5,00 Euro
Der Schnackensee ist und bleibt ein Gewässer welches deutlich das Kriterium eines Angelpu... erfüllt. Man kann dort seinen Angelplatz buchen und vorbestellen, zahlt dann natürlich einen Aufpreis in Höhe von 5 Euro. Die Kartenpreise sind irre, denn typisch zahlt man für die Nachtkarte einen hohen Aufpreis. Wochenkarte 150.-€:respekt. Wie üblich werden große Fische extra eingekauft und besetzt. Es hat sich als seit 1993 nichts geändert, außer der Betreiber. Die Seeordnung hat sich wohl positiv geändert, denn Großraumkescher und Abhakmatten sind als Pflicht gelistet. Die Preise sind aber typisch Puff. J
e Fangtag dürfen zwei Karpfen oder Grasfische und ein Raubfisch (Waller, Zander, Hecht, Stör) bis zu 3 kg je Fisch gefangen bzw. gehältert und mitgenommen werden. Jedes weitere mitgenommene kg muss mit 25 Euro je kg bezahlt werden. Alle anderen Fischarten unterliegen keiner Fangbeschränkung.
30.-€ Tag+Nacht+Buchung und der Angler muß über 3kg pro Fischart ( Karpfen ,Grasfische Waller, Zander, Hecht, Stör) für jedes kg Fisch nochmals 25.-€ zahlen? Echt günstig, wenn man bedenkt das der Kg Preis beim Züchter bestimmt noch teurer ist :confused::tocktock: Verstehe nicht wie Angler solche Gewässerbetreiber auch noch loben und man Werbung dafür macht. Naja, jedem das seine, wer das Geld hat und woanders nichts fängt, :2lol::petriheil::glaubichnicht:
Hallo,

waren Ende April dort für ein paar Tage. Habe dazu einen kleinen Bericht mit Fotos verfasst und auf Facebook gepostet.

Anbei der Link. Hoffe das ist ok. Kann den Text hier auch noch mal reinstellen wenn gewünscht.

https://www.facebook.com/wurmbaden.de/
@Zander-Hecht-Barsch: Also mal ehrlich, ist das Angeln oder offener Strafvollzug :hahaha:
Ich war in der Gegend an drei Seen, die mich alle mehr angesprochen haben, vielleicht nicht mit Rekordfischen besetzt - aber wer es braucht...
Kann mir mal jemand mehr über die Bestimmungen die !!aktuell!! dort herrschen erzählen? Laut Internetseite dürfen ja am Tag zwei Karpfen - Zitat: gefangen oder gehältert und mitgenommen werden.
Da ich nichts mitnehmen will, interessiert es mich dementsprechend, ob Catch and Release erwünscht ist???
Nachtangeln dürfte ja mit der entsprechenden Erlaubniskarte kein Problem sein, oder?

Spiele auch mit dem Gedanken dorthin zu fahren.