DAFV - Welche Strafe bei zuviele Ruten?

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ich behaupte mal ganz entgegen der hier praktizierten drohkulisse, ein ermittlungsverfahren wegen einer rute zuviel wird mit ziemlicher wahrscheinlichkeit einfach eingestellt. komplettes angeln ohne schein wird meistens eingestellt dann wird wegen einer rute zuviel wohl kaum mehr passieren.
 
Yo letztens an der Voerde / Kraftwerk gesehen

3 Russen mit insgesamt 12 Ruten!!!
Als ich da auch angeln wollte wurde einer von denen frech

Das nächste mal fahr ich dann mit 2 Kollegen aus Duisburg dahin
die stehen total auf Russen :)

Ist sowiso zum kotz**, egal wo man hinfährt an den Rhein es sitzen da nur Ostgoten rum die mit mind. 3 ruten pro Nase angeln, lebender Köderfisch ist selbsverständlich und es wird alles kaputtgekloppt wa an den Haken kommt

Ich hab da auch schon mehrfach die Cops angefunkt, aber die sind angeblich für sowas nicht zuständig.

Da lobe ich mir die Niederländer, geh da doch mal ohne Schein angeln, oder verstoß mal gegen Vorschriften!

und dort wird auch kontolliert sowie knallhart durchgegriffen

Was wohl auch ein Grund ist das es in der Maas und anderswo noch viel mehr Fisch gibt
 
...sich einfach an die Gesetze im jeweiligen Bundesland halten....dann gibts auch keine Strafe.
 
Wer mit zu vielen Ruten angelt, begeht auf jeden Fall eine Ordnungswidrigkeit, aber keine Straftat. Bei uns in Sachsen erlaubt der Gesetzgeber 2 Ruten, also kann nicht einmal der Inhaber des Fischereirechts 3 Ruten erlauben. Allerdings wird es im Oktober eine Novellierung des Sächs.FischG geben, dann unterliegt das Angeln in privaten, bewirtschafteten Gewässern, die mind. einmal im Jahr abgelassen werden, nicht mehr der Fischereischeinpflicht und damit fallen auch fast alle anderen Bestimmungen, denn ohne Lehrgang und Prüfung kann ein solcher Angler gare nicht wissen, was verboten oder erlaubt ist und kann sich auch jederzeit darauf rausreden
 
Also kann dann Hinz und Kunz sich ne Angeln kaufen und am Forellenpuff machen was er will. Diese Fischereigesetze gehen mir auf den Sack! Wieso gibts kein bundeseinheitliches Gesetz incl. Fischereischeinpflicht auch für Ausländer?
 
Eine Liberalisierung des (sächsischen) Fischereirechts kann ich nur begrüßen. Und diese so oft beschworenen Worst-Case-Szenarios sind doch nachweislich in Bundesländern mit liberaleren Regelungen (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern) ausgeblieben.

Also kann dann Hinz und Kunz sich ne Angeln kaufen und am Forellenpuff machen was er will.
Am FoPu sollte einfach der Betreiber stärker in die Pflicht genommen werden auf gute fischereiliche Praxis zu achten. Es gibt ja auch nicht öffentliche Bereiche in denen man ohne Führerschein ein Kraftfahrzeug steuern darf. :)
... incl. Fischereischeinpflicht auch für Ausländer?
Es gibt ja Länder in denen ein Fischereischein nach deutschem Vorbild unbekannt ist, z. Bsp. Norwegen! Sollen die jetzt alle erst in Deutschland einen Kurs und eine Prüfung ablegen um im Urlaub hier angeln zu dürfen?
Oder meinst du hier lebende Menschen mit Migrationshintergrund? Für diese gilt deutsches Recht!
 
Es gibt ja Länder in denen ein Fischereischein nach deutschem Vorbild unbekannt ist, z. Bsp. Norwegen! Sollen die jetzt alle erst in Deutschland einen Kurs und eine Prüfung ablegen um im Urlaub hier angeln zu dürfen?
Oder meinst du hier lebende Menschen mit Migrationshintergrund? Für diese gilt deutsches Recht!
Nein, ich meine z.B. Norweger. Wieso brauchen die hier keine Fischerprüfung (nen Fischereischein brauchen die imho auch, hatte mich da falsch ausgedrückt) und ich muß eine ablegen? Wenn dann für alle gleich.
 
Hmmm. Eigentlich ist das ein oder andere Grundwissen was beim Vorbereitungslehrgang vermittelt wird nicht schlecht. Ich bin für die Fischerprüfung. :)
 
Die anstehende Novellierung des SächsFischG hat noch ganz andere Auswirkungen. So ist u.a. geplant, die ehrenamtlichen Fischereiaufseher incl. der Obmänner abzuschaffen.
Die Kontrollen werden dann von Beamten des Landesamtes für Landwirtschaft, Forsten und Fischerei Chemnitz durchgeführt. Mehr als 2 solcher Beamter, pro Landkreis, wird es dann nicht mehr geben.
Es gibt auch Bestrebungen, die Angelfischerei als Wettkampf ( Startgebühren u. Preisgelder) zuzulassen
 
Wieso gibts kein bundeseinheitliches Gesetz incl. Fischereischeinpflicht auch für Ausländer?

Ganz einfach : Weil Fischereirecht Ländersache ist !
Es gibt aber auch bundeseinheitliche Regelungen, z.B. im Bundesnaturschutzgesetz u.ä.
Viel wichtiger ist aber, dass Deutschland verpflichtet ist, Beschlüsse des Europäischen Kommisariats umzusetzen. Und die EU Regelung sieht keinen Fischereischein vor.
Irgendwann unterliegt dann das Angeln, dem Privatrecht, so Brüssel.
Angeln aus komerzieller Sicht gesehen hat dann endlich den Stellenwert, den ich mir wünsche.

Es müssen nur einige Leute etwas umdenken und von einigen Leuten muß man sich trennen, sogar manchmal von Ländern.
So gibt es z.B. den Kenia Kap nicht mehr - die Artenschutzbestimmungen ( Tötungsverbot für Haie) passen den Veranstaltern nicht und so ist man nach Tansania gegangen und das Ganze nennt sich jetzt Afrika Kap. Da kann man in den oberen Klassen ( 80-120 lbs ) und einem eigenen Boot noch richtig Geld verdienen.
 
Angeln aus komerzieller Sicht gesehen hat dann endlich den Stellenwert, den ich mir wünsche.

Da sei Gott davor!

So gibt es z.B. den Kenia Kap nicht mehr - die Artenschutzbestimmungen ( Tötungsverbot für Haie) passen den Veranstaltern nicht und so ist man nach Tansania gegangen und das Ganze nennt sich jetzt Afrika Kap. Da kann man in den oberen Klassen ( 80-120 lbs ) und einem eigenen Boot noch richtig Geld verdienen.

Leute wie du sind die Ursache für Rufe nach härteren Strafen und schärferen Gesetzen!

Zurecht! Zurecht! Mehr fällt dazu nicht ein!

VFA
 
Leute wie du sind die Ursache für Rufe nach härteren Strafen und schärferen Gesetzen! Zurecht! Zurecht! Mehr fällt dazu nicht ein! VFA

Nö,akzeptiere einfach erstmal ,dass es eine große Anzahl Angler mit genau dieser Einstellung gibt.In Europa, Amerika oder sonstwo.

Pauschal,die unserer Meinung nach geltende Rechtsauffassung als ,,absolut,,anzusehen...halte ich für falsch.

Gruß Jörg
 
Da sei Gott davor!



Leute wie du sind die Ursache für Rufe nach härteren Strafen und schärferen Gesetzen!

G-tt laß mal außen vor; davon verstehst Du nichts!
Härtere Strafen und schärfere Gesetze verlangen im Allgemeinen nur Vielfischangler ( viele kleine Fische )
Ich kann nur beten und hoffen, dass es den DAV bald nicht mehr gibt. Vieleicht erlebe ich es noch. Spätestens aber, wenn ein Gericht feststellt, dass bevorzugtes Verpachten von öffentlichen Gewässern an den DAV verfassungswidrig ist. Zu Eurem Gewässerfond seid Ihr auch nur gekommen, weil es in dem Unrechtsstaat DDR ein Gesetz gab, wonach alle Gewässer zuerst dem DAV angeboten werden mußten.
Glaub mir, es kommt der Tag, an dem wir das Alles rückgängig machen
 
@Arik

Zitat: LAVB

Unsere Gewässer

Allein unser Landesanglerverband nimmt als fischereilicher Bewirtschafter auf rund 13% der Wasserfläche oder auf 17% der fischereilich derzeit nutzbaren Gewässerfläche des Landes Brandenburg die Hegepflicht wahr. Wir bieten in Brandenburg ca. 14.500 ha hervorragende fischreiche Gewässer mit 20 Hauptfischarten, die sich in den Fangbüchern unserer Mitglieder wieder finden. Der Mitgliedsbeitrag ist zwar von Verein zu Verein verschieden, durchschnittlich beträgt er 85,- € für ein erwachsenes Mitglied und 20,- € für Kinder und Jugendliche. Der LAVB sichert den jährlichen Fischbesatz für ca. 650 000,- € sowie die fachliche Bewirtschaftung der Gewässer. Dies sowie die langfristige Anpachtung oder der Kauf von Gewässern ist nur durch einen auch finanziell starken und effektiv arbeitenden Landesverband machbar.

PS: deine Alternative?

Gruß Jörg
 
Der DAV ist der Nachfolgeverein des DDR - DAV.
Während der bolschewistischen Diktatur waren die Funktionäre dieses Angelverbandes allesamt SED Mitglieder, teilweise sogar mit " besonderen Aufgaben ".
Eine Aufarbeitung der politischen Vergangenheit dieser Leute hat es bis heute nicht gegeben und wenn sie nicht gestorben sind, sitzen sie noch heute in den Vorständen der Vereine.
Wohlwollend kann man eigendlich nur sagen, dass es einige Vereine gab und gibt, die dieses Pack einfach vor die Tür gesetzt haben, aber im Großen und Ganzen ist nicht viel passiert. Daher sollten sich die Nachwachsenen mit der Vergangenheit ihrer alten Vereinsmitglieder auseinandersetzen und entsprechend handeln.
 
Alternative:
Angelvereine pachten oder kaufen kleine Gewässer ( aber jeder für sich, spätere gegenseitige Vereinbatungen möglich)
große öffentliche Gewässer bleiben in öffentlicher Hand, die Komunen nutzen das Fischereirecht selbst, dadurch wird es jedem Angler möglich, zu angeln, ohne einem Verein beizutreten und sich dessen Bestimmungen zu unterwerfen. Dadurch werden die Komunen wirtschaftlich gestärkt und es werden Arbeitsplätze geschaffen. Fischereiaufsicht durch Ordnungsamt
 
Moin,
also ich stamme aus MV und bei der deutschen Wiedervereinigung war ich 10Jahre alt, also kann ich nicht mitreden was zu den Zeiten beim DAV abging... Ist mir ehrlich gesagt auch schei$$egal!!!

Wichtig ist mir heute, das ich zumindest in meiner Heimat an vielen Gewässern angeln kann, ohne ständig noch etwas extra zu bezahlen. Für mich ist das genau der falsche Weg. Jedes Gewässer gehört irgendwem anderes und jeder will Kohle sehen wenn man dort mal angeln möchte. Da muss man sich nicht wundern wenn die Zahl der Schwarzangler explodiert.

Ich persönlich bin froh über jeden Tag an dem es so bleibt wie es ist in meiner alten Heimat. (Zumal sehr viele Leute sehr wenig verdienen und so schon Jahr für Jahr am überlegen sind, ob sie sich die Berechtigung überhaupt holen/leisten können.)

Hier in Hamburg kann ich an die Elbe gehen, sobald ich aber mal ein stehendes Gewässer beangeln möchte habe ich zwei Alternativen: FoPu oder bei jedem gefundenen Gewässer rauskriegen wem es gehört und was er dafür haben will mich dort angeln zu lassen. Was ich hier schon durch die Gegend getingelt bin auf Gewässersuche, und dann kam man dort an und die Teiche waren so dermaßen eingezäunt das man dachte man will militärisches Sperrgebiet betreten. Dabei möchte man nur 2Std. abschalten und Plötzen stippen..... Davon hab ich echt ziemlich die Nase voll und fahre so oft es geht zum angeln nach Hause!!!

Gruß Ron


PS: Ich seh grad das Ursprungsthema war: Wieviel Strafe bei zuvielen Ruten - hhmmm keine Ahnung! :spass
 
Alternative:
Angelvereine pachten oder kaufen kleine Gewässer ( aber jeder für sich, spätere gegenseitige Vereinbatungen möglich)
große öffentliche Gewässer bleiben in öffentlicher Hand, die Komunen nutzen das Fischereirecht selbst, dadurch wird es jedem Angler möglich, zu angeln, ohne einem Verein beizutreten und sich dessen Bestimmungen zu unterwerfen. Dadurch werden die Komunen wirtschaftlich gestärkt und es werden Arbeitsplätze geschaffen. Fischereiaufsicht durch Ordnungsamt

Das ist deine Alternative? Da geh mal nach Bayern...da ist es normal, dass die vereine ihre eigenen Gewässer haben.
Folge: als Mitglied bezahlst auch so um die 100 Euro und mehr, hast dafür sagen wir 5 Gewässer....und das Geld des Vereins reicht kaum für nen guten Fischbesatz.
Es gibt dort Vereine die die max Fangmenge ihrer Mitglieder reglementieren und die Zahl der Angeltage, weil sie sonst viel zu wenig einsetzen können, wie gefangen wird.
Wenn mal rechnest, das nen Gewässer von 10 ha 1000Euro Pacht im Jahr kostet, wieviele Mitglieder brauchst dann um das Gewässer zu bezahlen UND guten Besatz zu mechen? Von Vereinsfeiern usw ganz mal abgesehen.....
Nein danke...da ist mir die Regelung Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg usw lieber....
 
Moin!

Ich gebe zu ich mag nichts weniger als Kommunisten, ich mußte bis zu meinem 14 Lebensjahr in der DDR leben. Aber eine Sache die mir gefällt ist das DAV System. Man tritt in den DAV ein und hat jede Menge Gewässer an denen man Fischen darf. Wenn ich das für ~100€ im Jahr bekomme, ein Traum!

Hier im Saarland hat jeder Verein sein(e) eigenen Gewässer und man hat genau die von Ron geschilderten Probleme. Wenn man ein Gewässer gefunden hat gehts auf die Suche nach dem Verein und jemanden der nen Tagesschein verkauft. In den meisten Fällen werden gar keine Tagesscheine an Nichtmitglieder vergeben, also fällt das Angeln aus. Wenn Scheine ausgegeben werden, muß man vor jedem Angeln erstmal nen Schein besorgen, Spontanangeln ist damit auch schwierig.

Ich angle an einem großen Stausee (120ha), hier übt der Landkreis das Fischereirecht aus, Tagesscheine bekommt man für 6€ bei mehreren Verkaufsstellen. Nächstes Jahr kaufe ich mir eine Jahreskarte für 120€ für einen See! Da ist mir das DAV Modell schon lieber. Und hier einen Verein gehen? Nein Danke! Aufnahmegebühr ?-300€, Jahresgebühr 50-?€ und dann noch Arbeitsstunden um dann an nem Baggerloch zu fischen.

Wie gesagt, ich wäre für ein bundeseinheitliches Fischereirecht incl. Fischerprüfung oder wenigstens Schnellkurs für Ausländer. Dann wüßte z.B. auch der osteuropäische Angler, daß man keine Setzkescher in Gurkenglasgröße mehr verwendet und da alles was an den Haken geht reinschmeißt, wärend ich mich mit dem d50cm x 350 cm Wohlfühlnetz abschleppe und mich an Schonmaße halte. Ein weitere Vorteil wäre, daß ich wüßte was in anderen Bundesländern so an Gesetzen gilt ...

Wenn ich dann für 100€ noch an jedes Gewässer angeln gehen dürfte wäre das super.


Gruß David
 
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